Die Republik Österreich
und
die Schweizerische Eidgenossenschaft,
vom Wunsch geleitet, Personen, die zugleich die österreichische und die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, Schwierigkeiten in bezug auf ihre militärischen Pflichten auszuräumen,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen: