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Abkommen zwischen Österreich und Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 161/2000

Typ

Vertrag - Chile

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.10.2000

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.09.1997

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Republik Chile über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 161/2000 (NR: GP XX RV 893 AB 1668 S. 162. BR: AB 5908 S. 653.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 13, Absatz eins, des Abkommens wurden am 15. Juli 1999 bzw. 23. August 2000 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 13, Absatz eins, mit 22. Oktober 2000 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH UND DIE REPUBLIK CHILE, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt,

VON DEM WUNSCHE GELEITET, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien und im besonderen für Investitionen von Investoren jeder der beiden Vertragsparteien zu schaffen und zu erhalten, was ua. den Kapitaltransfer in das Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei und die Stimulierung geschäftlicher Aktivitäten umfaßt,

IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken, dadurch einen wichtigen Beitrag zu der Entwicklung von Wirtschaftsbeziehungen leisten und damit auch die wirtschaftliche Prosperität beider Länder begünstigen können,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2015

Gesetzesnummer

20000924

Dokumentnummer

NOR30000991

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