Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung (Slowenien) Art. 29

Kurztitel

Doppelbesteuerung (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 4/1999

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

Art. 29

Inkrafttretensdatum

01.02.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 29

Inkrafttreten

  1. Absatz einsDas Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich in Wien ausgetauscht.
  2. Absatz 2Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2018

Gesetzesnummer

10005147

Dokumentnummer

NOR12057235

Alte Dokumentnummer

N3199913386O

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