Gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG sindGemäß Artikel 50, Absatz 2, B-VG sind
der Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll,
das Postpaketabkommen samt Schlußprotokoll,
das Postanweisungsabkommen,
das Postscheckabkommen
sowie
das Postnachnahmeabkommen
durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.