ERKLÄRUNGEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH
1.Ziffer eins Im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 bezeichnet Österreich das Bundesministerium für Justiz als zentrale Behörde.
2.Ziffer 2 Gemäß Artikel 5 Absatz 3 erklärt Österreich, daß dieses Abkommen bis zu seinem Inkrafttreten gegenüber den Mitgliedstaaten, die eine Erklärung gleichen Inhalts abgegeben haben, anwendbar ist.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 11. Dezember 1998 beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien hinterlegt.
Nach Mitteilungen des Ministeriums haben folgende weitere Staaten das Abkommen ratifiziert und hiebei Erklärungen gemäß dessen Art. 5 Abs. 3 abgegeben:Nach Mitteilungen des Ministeriums haben folgende weitere Staaten das Abkommen ratifiziert und hiebei Erklärungen gemäß dessen Artikel 5, Absatz 3, abgegeben:
Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, Niederlande (einschließlich Niederländische Antillen und Aruba), Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich (einschließlich Guernsey, Insel Man, Jersey).
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien hat weiters mitgeteilt, daß das Abkommen gemäß dessen Art. 5 Abs. 3 zwischen den genannten Staaten und Österreich daher ab 11. Dezember 1998 vorläufig anwendbar ist.Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten von Spanien hat weiters mitgeteilt, daß das Abkommen gemäß dessen Artikel 5, Absatz 3, zwischen den genannten Staaten und Österreich daher ab 11. Dezember 1998 vorläufig anwendbar ist.
Gemäß Art. 1 des Abkommens haben nachstehende Staaten die zentralen Behörden wie folgt bezeichnet:Gemäß Artikel eins, des Abkommens haben nachstehende Staaten die zentralen Behörden wie folgt bezeichnet:
Belgien
Ministerium für Justiz
Deutschland
Bundesministerium für Justiz
Italien
Ministerium für Begnadigung und Justiz, Generaldirektion für Strafsachen
Luxemburg
Ministerium für Justiz
Niederlande
für die Niederlande: Ministerium der Justiz in Den Haag
für die Niederländischen Antillen: Ministerium der Justiz in Willemstaad, Curaçao
für Aruba: das Ministerium der Justiz in Oranjestad, Aruba
Schweden
Ministerium für auswärtige Angelegenheiten
Spanien
Ministerium für Justiz und Inneres (Generaldirektion für internationale rechtliche Kodifizierung und Zusammenarbeit - General-Subdirektion für internationale rechtliche Zusammenarbeit)
Vereinigtes Königreich
Judicial Co-operation Unit (Abteilung für rechtliche Zusammenarbeit) des Home Office, London
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.