Bundesrecht konsolidiert

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Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU-Tunesien § 0

Kurztitel

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation EU-Tunesien

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 35/1998

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1998

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Beachte

Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieses Vertragswerk dadurch kundgemacht worden, daß es beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden ist. Aus diesem Grund ist der Inhalt dieser Rechtsvorschrift in der Datenbank nicht enthalten.

Titel

Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Tunesischen Republik andererseits
StF: BGBl. III Nr. 35/1998 (NR: GP XX RV 77 VV S. 20. BR: AB 5171 S. 613.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und Erklärungen wird genehmigt und

2. im Sinne des Artikel 49, Absatz 2, B-VG erfolgt die Kundmachung des Vertragswerkes in allen authentischen Sprachen durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Ratifikationstext

Die Notifikation gemäß Artikel 96, Absatz eins, des Abkommens wurde am 10. Juli 1996 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 96, Absatz eins, mit 1. März 1998 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2015

Gesetzesnummer

10007951

Dokumentnummer

NOR11008094

Alte Dokumentnummer

N5199811623U

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