Bundesrecht konsolidiert

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Touristische Zusammenarbeit - Kroatien § 0

Kurztitel

Touristische Zusammenarbeit - Kroatien

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 146/1998

Typ

Vertrag - Kroatien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1998

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

22.01.1998

Index

49/04 Grenzverkehr

Titel

ABKOMMEN über die touristische Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Kroatischen Republik
StF: BGBl. III Nr. 146/1998

Sprachen

Deutsch, Kroatisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, des Abkommens wurden am 25. März bzw. am 17. Juli 1998 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 10, mit 1. August 1998 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Kroatischen Republik, im weiteren Text: die Vertragsparteien,

geleitet von dem gemeinsamen Wunsch nach der Vertiefung der bereits bestehenden freundschaftlichen Beziehungen und von der Notwendigkeit der Entwicklung einer umfassenden und vielfältigen gegenseitigen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Tourismus,

im Bewußtsein der großen Bedeutung des Tourismus nicht nur für die Wirtschaft der beiden Staaten, sondern auch für ein besseres Verständnis der beiden Völker,

in der Absicht, eine wirkungsvollere touristische Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil zu ermöglichen,

haben folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2014

Gesetzesnummer

10006075

Dokumentnummer

NOR11006181

Alte Dokumentnummer

N4199812751O

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