der Methoden, deren sich die den unerlaubten Verkehr Betreibenden bedienen, für wichtig halten, so bald wie möglich nach Eintreten des Falles einen Bericht vor. Abschriften des Berichts werden nach Artikel 21 lit. b übermittelt.der Methoden, deren sich die den unerlaubten Verkehr Betreibenden bedienen, für wichtig halten, so bald wie möglich nach Eintreten des Falles einen Bericht vor. Abschriften des Berichts werden nach Artikel 21 Litera b, übermittelt.