Bundesrecht konsolidiert

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Erklärung des Zusatzkollektivvertrags „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2025 über einen Pflegezuschuss zur Satzung § 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erklärung des Zusatzkollektivvertrags „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2025 über einen Pflegezuschuss zur Satzung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 22/2025 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 107/2026

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2025

Außerkrafttretensdatum

31.03.2026

Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Beachte

materiell derogiert durch BGBl. II Nr. 107/2026

Text

Inhalt der Satzung

Paragraph 2,

 

Der zwischen dem Verein Sozialwirtschaft Österreich – Verband der österreichischen Sozial- und Gesundheitsunternehmen und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA und Gewerkschaft vida, am 26. November 2024 abgeschlossene

Zusatz‐Kollektivvertrag „Zweckzuschuss“ zum SWÖ‐KV 2025 über einen Pflegezuschuss

beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft unter Registerzahl KV 43 aus 2025, hinterlegt und am 24. Jänner 2025 auf der „elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes“ kundgemacht,

wird zur Satzung erklärt.

Schlagworte

Sozialunternehmen, Verlautbarungsplattform

Im RIS seit

21.02.2025

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2026

Gesetzesnummer

20012838

Dokumentnummer

NOR40268490

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2025/22/P2/NOR40268490

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