7. Kompetenzbereich: Grundlagen der Holztechnik |
7.1 Werk- und Hilfsstoffe |
Die auszubildende Person kann |
7.1.17 Punkt eins Punkt eins die Eingangskontrolle durchführen sowie die Qualität unterschiedlicher Holzarten und Holz-werkstoffe beurteilen.
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7.1.27 Punkt eins Punkt 2 unterschiedliche Massivhölzer und Holzwerkstoffe sortieren und lagern.
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7.1.37 Punkt eins Punkt 3 die Verwendungs-, Bearbeitungs-, Verarbeitungs- und Lagermöglichkeiten sowie die Eigenschaften weiterer im Betrieb zum Einsatz kommenden Hilfsstoffe (zB Leime, Dichtmittel, Anbauteile, Lacke, Lasuren, Öle, Wachs) beschreiben und deren berufsspezifischen Einsatz erklären.
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7.2 Technische Unterlagen |
Die auszubildende Person kann |
7.2.17 Punkt 2 Punkt eins etwaige Mängel (zB Unvollständigkeiten) in technischen Unterlagen erkennen, beschreiben und an die zuständige Stelle rückmelden.
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7.3 Messtechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.3.17 Punkt 3 Punkt eins die bei der Messung von berufstypischen Größen ermittelten Daten auf Plausibilität prüfen, beurteilen und interpretieren.
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einen Überblick über den internen Umgang mit Prüfdaten (zB Datenspeicherung, Datenauswertung, Datenvisualisierung) geben und deren Einfluss auf die Produktion erläutern.
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7.4 Fertigungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
7.4.17 Punkt 4 Punkt eins Bearbeitungswerkzeuge (zB Gatter-, Band- und Kreissägeblätter, Zerspanungswerkzeuge) schärfen, schränken, stauchen und härten sowie bestückte Werkzeuge behandeln.
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8. Kompetenzbereich: Produktionstechnik |
8.1 Produktionsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
8.1.18 Punkt eins Punkt eins das Produktionsmanagement (zB Produktionsplanung, Mengenplanung, Termin- und Kapazitätsplanung, Fertigungssteuerung, Betriebsdatenerfassung) erläutern.
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8.1.28 Punkt eins Punkt 2 den betriebsspezifischen Umgang mit Betriebsdaten (Auftragsdaten, Maschinendaten, Produktionsdaten) über die IT-Netze oder Cloudlösungen (Datenübertragung, Datenspeicherung) in Grundzügen erläutern.
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8.1.38 Punkt eins Punkt 3 die im Betrieb vorgesehenen Methoden (zB KVP – Kontinuierlicher Verbesserungsprozess) zur Verbesserung und Optimierung (zB Qualität, Effizienz, Maschinensicherheit, Prozesse, Ergonomie, Rüstzeiten, Verfügbarkeit der Maschinen, Abfallminimierung, Ressourceneffizienz, Stofffluss, Nachhaltigkeit, ganzheitliches Fertigungssystem) nutzen.
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8.1.48 Punkt eins Punkt 4 die Grundlagen aktueller Rahmenbedingungen in der Holzindustrie (zB zunehmendes Umweltbewusstsein der Kunden/Kundinnen, steigende Automatisierung und Digitalisierung, erhöhte Umweltauflagen, steigende Energiekosten, innovative Verbundwerkstoffe) beschreiben.
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8.2 Produktion |
Die auszubildende Person kann |
8.2.18 Punkt 2 Punkt eins die Arten, Anwendungen und Verfahren zur Herstellung von Furnieren erläutern.
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die Produktionsschritte (zB Trocknen, Sägen, Hobeln, Bohren, Dämpfen, Spannen, Pressen, Schleifen, Leimen) für die Herstellung von betriebsspezifischen Produkten (zB Fenster, Türen, Treppen, Möbel und Möbelteile aus Holz und anderen Werkstoffen) erläutern.
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den Aufbau, die Funktionsweise und Bedienung der betriebsspezifischen Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, erläutern.
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Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten umrüsten, einrichten und einstellen (zB Spannen und Richten, Einsetzen von Werkzeugen und Hilfsmitteln).
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Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten für besondere Maßnahmen (zB Produktionsumstellung, Instandhaltung), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, herunterfahren und wieder hochfahren.
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Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen (zB Plattenaufteilsägen, Kantenanleimmaschinen, CNC-Bearbeitungszentren, Hobelmaschinen, Profiliermaschinen, Kehlmaschinen, Breitbandschleifmaschinen, Sortier- und Kommissionier-Systeme) zur Herstellung von betriebsspezifischen Produkten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Produkte (zB Fenster, Türen, Treppen, Möbel und Möbelteile) vormontieren und zusammen- bauen und Zusatzelemente (zB Scharniere, Griffe, Sonnenschutz) anbringen.
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Hilfsstoffe (zB Dichtmittel) anbringen, montieren und elektrische Komponenten nach Montageanleitungen einbauen.
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Förderanlagen (zB Kettenförderer, Rollenförderer, Hubtische, Drehtische, Kettenausschleuser, Vertikalförderer, Verfahrwagen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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die Anwendungs- und Einsatzgebiete von Oberflächenbehandlungs- und -veredelungsverfahren für Holzprodukte (zB Vorbehandeln, Schleifen, Beizen, Kalken, Bleichen, Räuchern, Lackieren, Lasieren, Ölen, Wachsen) samt der dazu notwendigen Prozessschritte und Maschinen (zB Kaschieranlagen, Lackieranlagen, Walzenauftragsmaschinen) beschreiben.
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Maschinen zur Oberflächenbehandlung und -veredelung für Holzprodukte (zB Kaschieranla- gen, Lackieranlagen, Walzenauftragsmaschinen), auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Trockenanlagen zur Trocknung von Holzprodukten, auch unter Verwendung computergestützter Systeme, bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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8.3 Lagerung, Verpackung und Logistik |
Die auszubildende Person kann |
8.3.18 Punkt 3 Punkt eins die betrieblichen Logistikprozesse von der Materialbeschaffung, Materiallagerung und den internen Materialfluss bis zur Produktauslieferung beschreiben und deren Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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den Materialfluss in der Produktion sicherstellen und im eigenen Tätigkeitsbereich optimieren.
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die Verfahrensschritte von der fachgerechten Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit), über die Verpackung bis hin zum Versand der betriebsspezifischen Produkte mit den dazu notwendigen Maschinen oder Anlagen (zB Verpackungsmaschinen, Einwickelmaschinen, Hochregallager, Regalbediengeräte) samt deren Funktionsweise und Bedienung erläutern.
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Maschinen und Anlagen (zB Verpackungsmaschinen, Einwickelmaschinen, Hochregallager, Regalbediengeräte) für die fachgerechte Lagerung (zB Temperatur, Luftfeuchtigkeit), Verpackung und den Versand der betriebsspezifischen Produkte bedienen und überwachen, um einen sicheren und störungsarmen Betrieb zu ermöglichen.
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Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren bedienen, um Material und Produkte betriebsintern zu transportieren.
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8.4 Instandhaltung |
Die auszubildende Person kann |
8.4.18 Punkt 4 Punkt eins die betrieblichen Instandhaltungspläne und deren Notwendigkeit (zB Funktionstüchtigkeit der Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen bzw. -anlagen gewährleisten, Produktionsausfälle vermeiden, Lebensdauer der Arbeitsmittel erhöhen) erläutern.
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einfache Instandhaltungsarbeiten an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen, Förderanlagen und Trockenanlagen (zB Beseitigen von Störungen, mechanische Montage- und Demontagearbeiten, Austausch eines Pneumatikschlauches) ausführen.
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9. Kompetenzbereich: Automatisierungstechnik und Qualitätsmanagement |
9.1 Automatisierungstechnik |
Die auszubildende Person kann |
9.1.19 Punkt eins Punkt eins pneumatische Systeme in Stand halten (warten, inspizieren, in Stand setzen und verbessern).
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9.1.29 Punkt eins Punkt 2 die Möglichkeiten und Einsatzbereiche der Automatisierungstechnik in Bezug auf Assistenzsysteme (zB Roboter, Datenbrillen, Manipulations- und Transportsysteme) erklären.
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9.1.39 Punkt eins Punkt 3 den Aufbau und die Arbeitsweise von einfachen betrieblichen Automatisierungssystemen (zB Robotersysteme) erläutern.
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9.1.49 Punkt eins Punkt 4 Programme (zB zur Steuerung von Robotern oder Automatisierungssysteme) abrufen.
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9.1.59 Punkt eins Punkt 5 die Umsetzung der computerintegrierten Fertigung im eigenen Betrieb darstellen und deren Einfluss auf den eigenen Tätigkeitsbereich erklären.
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9.1.69 Punkt eins Punkt 6 die betriebsinternen Möglichkeiten der intelligenten und digitalen Vernetzung (mittels Informations- und Kommunikationstechnik) von Menschen, Maschinen, Anlagen, Logistik und Produkten entlang der gesamten Produktionskette für eine weitestgehend selbstorganisierte Produktion erläutern.
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9.2 Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
9.2.19 Punkt 2 Punkt eins das betriebliche Qualitätsmanagementsystem zur Sicherstellung der Produkt- und Prozessqualität mit dessen Elementen beschreiben und dessen Einfluss auf die eigenen Tätigkeiten erläutern.
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fortlaufende Qualitätskontrollen im Rahmen der Produktion (zB Materialfehler und Verarbeitungsfehler erkennen) durchführen und entsprechende Maßnahmen (zB Melden, Nacharbeiten, Ausscheiden) einleiten.
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Produkte anhand vorgegebener Prüfmerkmale und Produktionsvorgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements prüfen.
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Funktions- oder Mängelkontrollen an Holzbe- und Holzverarbeitungsmaschinen und -anlagen anhand vorgegebener Kriterien durchführen sowie die Auswirkungen von festgestellten Mängeln auf den Produktionsprozess erläutern und Maßnahmen (zB Änderung von Produktionsparametern) einleiten.
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Arbeitsergebnisse (zB Prüfdaten) interpretieren und dokumentieren.
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