Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
1. Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Fischamend-Bruck West 2021
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
24.03.2021
Außerkrafttretensdatum
15.07.2021
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 4 Ost Autobahn festgelegt:
auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der Abschnitt von km 24,72 bis km 34,61 und
auf der Richtungsfahrbahn Wien der Abschnitt von km 34,68 bis km 24,87.
Im RIS seit
24.03.2021
Zuletzt aktualisiert am
07.07.2021
Gesetzesnummer
20011499
Dokumentnummer
NOR40231827