(3)Absatz 3Abweichend zu Abs. 1 und 2 tritt der Eintrag der Abfallart SN 31318 „Asche aus der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm“ mit 01. Jänner 2021 in Kraft.Abweichend zu Absatz eins und 2 tritt der Eintrag der Abfallart SN 31318 „Asche aus der Verbrennung von kommunalem Klärschlamm“ mit 01. Jänner 2021 in Kraft.