Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Familienbonus Plus-Absetzbeträge-EU-Anpassungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
28.09.2018
Außerkrafttretensdatum
31.12.2022
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
zum Bezugszeitraum vgl. § 4
Text
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung bestimmt die Absetzbeträge gemäß § 33 Abs. 3a und Abs. 4 EStG 1988 sowie den Kindermehrbetrag gemäß § 33 Abs. 7 EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten. Diese Verordnung bestimmt die Absetzbeträge gemäß Paragraph 33, Absatz 3 a und Absatz 4, EStG 1988 sowie den Kindermehrbetrag gemäß Paragraph 33, Absatz 7, EStG 1988 in Bezug auf Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz aufhalten.
Im RIS seit
28.09.2018
Zuletzt aktualisiert am
24.08.2022
Gesetzesnummer
20010319
Dokumentnummer
NOR40208142