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Sammlungsgegenstände von überregionaler Bedeutung im Sinne des § 4a EStG 1988 § 1

Kurztitel

Sammlungsgegenstände von überregionaler Bedeutung im Sinne des § 4a EStG 1988

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 34/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

26.01.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Text

Paragraph eins,

Sammlungsgegenstände sind in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von überregionaler Bedeutung, wenn sie durch ihre Einzigartigkeit, Besonderheit oder Vielfalt der Sammlung einen besonderen Stellenwert verleihen oder als Grundlage eines spezifischen Alleinstellungsmerkmals fungieren. Ob dies zutrifft, ist insbesondere nach folgenden Kriterien zu beurteilen:

  1. Ziffer eins
    Die wissenschaftlichen, forschungsbezogenen und erzieherischen Aufgaben des Museums sind nicht nur auf den näheren regionalen Umkreis des Museums bezogen.
  2. Ziffer 2
    Das Publikumsinteresse ist nicht bloß der betreffenden Region zuzuordnen, sondern ein wesentlicher Teil der Besucherinnen und Besucher stammt auch aus anderen Regionen.
  3. Ziffer 3
    Das Medieninteresse ist nicht bloß der betreffenden Region zuzuordnen.

Im RIS seit

26.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2017

Gesetzesnummer

20009798

Dokumentnummer

NOR40190903

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2017/34/P1/NOR40190903

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