sie zum Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung mit der Konformitätskennzeichnung gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 versehen sind,sie zum Nachweis der Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung mit der Konformitätskennzeichnung gemäß Paragraph 7, Absatz eins, Ziffer 2, versehen sind,