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Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung § 3

Kurztitel

Fertigteilhausbau-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 131/2017

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.06.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

BerufsbildNächster Suchbegriff

Paragraph 3,
  1. Absatz 2Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG), Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1987,, und der KJBG-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 436 aus 1998,, zu entsprechen. Hinsichtlich der Berufsbildposition 6 ist insbesondere die Anwendung der Schutzbestimmung gemäß Paragraph 7, Ziffer eins, KJBG-VO sicherzustellen.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises

des Lehrbetriebs

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1

Methodenkompetenz, zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.

4.2

Soziale Kompetenz, zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter/innen führen etc.

4.3

Personale Kompetenz, zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.

4.4

Kommunikative Kompetenz, zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen

4.5

Arbeitsgrundsätze, zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

6.

Anwenden der persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Sicherheitsgeschirr) sowie aller anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vergleiche Paragraph 3, Absatz 2,)

7.

Kenntnis über Werkstoffe (zB Holz, Kunststoffe, Metalle) und anderer Bau- und Bauhilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Bearbeitungsmöglichkeiten, Verarbeitungsmöglichkeiten und Verwendungsmöglichkeiten

8.

Kenntnis über die Lagerung Pflege und Auswahl von Werkstoffen und anderen Bau- und Bauhilfsstoffen sowie über die schädlichen Einflüsse auf diese und deren Abwehr

Mitwirken beim Lagern, Pflegen und Auswählen von Werkstoffen und anderen Bau- und Bauhilfsstoffen

Lagern, Pflegen und Auswählen von Werkstoffen und anderen Bau- und Bauhilfsstoffen

9.

Kenntnis über den Holzschutz, die Holztrocknung und Holzfeuchtemessung

10.

Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen und Plänen

11.

Anfertigen von Skizzen und einfachen Zeichnungen auch unter Verwendung rechnergestützter Systeme

12.

Kenntnis der einschlägigen Normen, Vorschriften und Qualitätsstandards

13.

Handhaben, Warten, Pflegen und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe unter fachgerechter Verwendung der Schutzausrüstung

14.

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen (zB Holz, Kunststoffe, Metalle) und anderen Bau- und Bauhilfsstoffen wie zB Messen, Anreißen, Hobeln, Trennen, Aufreißen, Bohren, Schleifen, Feilen usw.

15.

Manuelles und maschinelles Herstellen von Verbindungen aus Holz, Kunststoffen und Metallen sowie anderen Bau- und Bauhilfsstoffen

16.

Grundkenntnisse über Oberflächenbehandlungsverfahren

Durchführen von berufsspezifischen Oberflächenbehandlungen

17.

Kenntnis über Verbindungsmittel und Beschläge

Verarbeiten von Verbindungsmitteln und Beschlägen

18.

Kenntnis der Anwendung von Befestigungs- und Montagehilfsmittel wie Dübel, Verankerungen, Abstandhalter, Stahlblechverbindungsmittel usw.

19.

Berufsspezifische Kenntnis der Haustechnik (zB Heizung, Sanitär, Klima, Elektrik)

20.

Grundkenntnisse über den Umgang mit elektrischem Strom unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften

21.

Grundkenntnisse der Bauökologie und der Bauphysik inklusive Statik

Kenntnis des Wärme-, Kälte-, Feuchte-, Brand- und Schallschutzes inklusive An- und Abschlüssen

22.

Kenntnis der gängigen Konstruktionen im Fertigteilhausbau wie zB Holz (Holzrahmen-, Holzfachwerk-, Massivholzkonstruktion), Ziegelelementbauweise oder Wohnbetonkonstruktion sowie der dazu notwendigen Bauelemente und Bauteile

23.

Kenntnis der Herstellung von Wandelementen, Decken,

Boden- und Dachelementen (inklusive Verrohrungen für die

Haustechnik) samt der dazu benötigten Arbeitsabläufe

24.

Mitarbeiten beim manuellen Herstellen von Bauelementen (zB Wandelementen, Decken, Boden- und Dachelementen)

Manuelles Herstellen von Bauelementen (zB Wandelementen, Decken, Boden- und Dachelementen)

25.

Einbauen von Dämmstoffen zum Wärme-, Kälte-, Feuchte-, Brand- und Schallschutz sowie von Abdichtungsmaterialien

26.

Grundkenntnisse des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der betriebsspezifischen Fertigungsanlagen für Bauelemente (zB Wandelemente, Decken, Boden- und

Dachelemente)

Kenntnis des Aufbaus, der Funktion und der Bedienung der betriebsspezifischen Fertigungsanlagen für Bauelemente (zB Wandelemente, Decken, Boden- und Dachelemente)

27.

Mitarbeiten beim Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Fertigungsanlagen für Bauelemente (zB Wandelemente, Decken, Boden- und

Dachelemente)

Rüsten, Umrüsten, Beschicken sowie An- und Ausfahren der betriebsspezifischen Fertigungsanlagen für Bauelemente (zB Wandelemente, Decken, Boden- und Dachelemente)

28.

Mitarbeiten beim Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von betriebsspezifischen Fertigungsanlagen für Bauelemente (zB Wandelemente, Decken, Boden- und Dachelemente) sowie beim Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess

Bedienen und Überwachen der Arbeitsabläufe von betriebsspezifischen Fertigungsanlagen für Bauelemente (zB Wandelemente, Decken, Boden- und Dachelemente) sowie Erkennen und Beseitigen von einfachen Ablaufstörungen im Produktionsprozess

29.

Kenntnis der gängigen Konstruktionen im Innenausbau wie Türen und Fenster, Treppen, Wand- und Deckenverkleidungen und Holzfußböden

30.

Mitarbeiten beim Herstellen von weiteren vorgefertigten Bauteilen wie Treppen, Wand- und Deckenverkleidungen und Holzfußböden

Herstellen von weiteren vorgefertigten Bauteilen wie Treppen, Wand- und Deckenverkleidungen und Holzfußböden

31.

Kenntnis der Bedienung der Hebe- und Transporteinrichtungen (Stapler, Kräne) sowie über deren Wartung und Instandhaltung unter Berücksichtigung der von diesen Einrichtungen ausgehenden Gefahren

32.

Grundkenntnisse der Verladung und des Transports von vorgefertigten Bauelementen und Bauteilen

Mitarbeiten beim Verladen und Transportieren von vorgefertigten Bauelementen und Bauteilen

33.

Mitarbeit beim Einrichten und Absichern von Baustellen und Arbeitsplätzen

Einrichten und Absichern von Baustellen und Arbeitsplätzen

34.

Kenntnis über den Ablauf und die Zusammenarbeit der einzelnen Handwerke auf der Baustelle

35.

Messen mit einfachen Messgeräten

Messen mit Spezialgeräten (zB Laser und Nivelliergeräte)

36.

Kenntnis über den Zusammenbau und die Montage der vorgefertigten Bauelemente unter

Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften

37.

Mitarbeiten beim Zusammenbauen und Montieren der vorgefertigten Bauelemente

Zusammenbauen und Montieren der vorgefertigten Bauelemente

38.

Grundkenntnisse des Herstellens von Mörtel- und Betonmischungen

Kenntnis des Herstellens von einfachen Wänden und von einfachem Mauerwerk aus verschiedenen Baustoffen

39.

Kenntnis der Anwendung von Leichtbauplatten wie Herstellen von Unterkonstruktionen, Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten sowie Herstellen der Anschluss- und Bewegungsfugen

40.

Herstellen von Unterkonstruktionen, Verlegen und Verarbeiten von Leichtbauplatten sowie Herstellen der Anschluss- und Bewegungsfugen

41.

Kenntnis des Einbaus von weiteren vorgefertigten Bauteilen wie zB Türen und Fenster, Treppen, Wand- und Deckenverkleidungen und Holzfußböden mittels verschiedener Befestigungs- und Montagemethoden

42.

Einbauen von weiteren vorgefertigten Bauteilen wie zB Türen und Fenster, Treppen, Wand- und Deckenverkleidungen und Holzfußböden mittels verschiedener Befestigungs- und Montagemethoden

43.

Mitwirken beim Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln

Kontrollieren und Prüfen der ausgeführten Arbeiten sowie Erkennen und Beheben von Mängeln

44.

Mitwirken beim Beraten von Kunden/innen im Bereich Fertigteilhausbau

45.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

46.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG)

47.

Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen

48.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

49.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energie- und Ressourceneinsatz im berufsrelevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Wiederverwendung, Recycling sowie über die Entsorgung des Abfalls

50.

Kenntnis der Unfallgefahren, insbesondere über Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit

51.

Grundkenntnisse der arbeitsrechtlichen Gesetze, insbesondere des KJBG (samt KJBG-VO), des ASchG und des GlBG

Schlagworte

Betriebsform, Alltagsgespräch, Baustoff, Befestigungsmittel, Wärmeschutz, Kälteschutz, Feuchteschutz, Brandschutz, Anschluss, Holzrahmenkonstruktion, Holzfachwerkkonstruktion, Bodenelement, Anfahrt, Hebeeinrichtung, Mörtelmischung, Anschlussfuge, Energieeinsatz

Im RIS seit

17.05.2017

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2017

Gesetzesnummer

20009872

Dokumentnummer

NOR40193241

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