Bundesrecht konsolidiert

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Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung § 8

Kurztitel

Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 419/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 8

Inkrafttretensdatum

22.12.2016

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

VPDG-DV

Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht

Text

Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit

Paragraph 8,

Die „Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit“ hat zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    eine Beschreibung der Managementstruktur der inländischen Geschäftseinheit, ein Organigramm der inländischen Geschäftseinheit und eine Beschreibung der Personen, an welche die inländische Geschäftsleitung berichtet, sowie der Staaten oder Gebiete, in denen diese Personen ansässig sind,
  2. Ziffer 2
    eine Beschreibung der Geschäftstätigkeit und der Geschäftsstrategie der inländischen Geschäftseinheit; es ist darzulegen, ob die inländische Geschäftseinheit an Umstrukturierungen der Geschäftstätigkeit oder Übertragungen immaterieller Werte, die im laufenden oder im vorangegangen Veranlagungsjahr erfolgt sind, beteiligt oder von ihnen betroffen war; dabei sind jene Aspekte der Geschäftsvorfälle zu erläutern, die sich auf die inländische Geschäftseinheit auswirken, und
  3. Ziffer 3
    eine Auflistung der wesentlichen Mitbewerber.

Im RIS seit

23.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2016

Gesetzesnummer

20009754

Dokumentnummer

NOR40188987

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