2. Abschnitt
Local File
Inhalt des Local File
§ 7.
(1) Das Local File hat folgende drei Teilbereiche abzudecken:
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1. | die Beschreibung der inländischen Geschäftseinheit, |
2. | die Dokumentation der wesentlichen unternehmensgruppeninternen Geschäftsvorfälle, sofern sich diese direkt oder indirekt auf die Ermittlung und Prüfung der angemessenen gruppeninternen Verrechnungspreisgestaltung auswirken, und |
3. | die Finanzinformationen. |
(2) Die Anforderungen an das Local File sind auch dann erfüllt, wenn Verweise auf bestehende Unterlagen gemacht werden und diese gleichzeitig mitübermittelt werden.