Bundesrecht konsolidiert

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Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung § 5

Kurztitel

Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 419/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

22.12.2016

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

VPDG-DV

Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht

Text

Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten

Paragraph 5,

Die „Dokumentation der unternehmensgruppeninternen Finanztätigkeiten“ hat zu enthalten:

  1. Ziffer eins
    eine allgemeine Beschreibung der Finanzierung der multinationalen Unternehmensgruppe, einschließlich wesentlicher Vereinbarungen mit unternehmensgruppenfremden Kreditgebern,
  2. Ziffer 2
    die Identifizierung der Geschäftseinheiten der multinationalen Unternehmensgruppe, die eine wesentliche Finanzierungsfunktion ausüben, wobei die Staaten oder Gebiete, nach deren Rechtsvorschriften diese organisiert sind, und der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung anzuführen sind, und
  3. Ziffer 3
    eine Beschreibung der Verrechnungspreispolitik der multinationalen Unternehmensgruppe in Bezug auf Finanzierungsvereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen.

Im RIS seit

23.12.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2016

Gesetzesnummer

20009754

Dokumentnummer

NOR40188984

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