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Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) Anl. 28

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 211/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 28

Inkrafttretensdatum

01.09.2016

Außerkrafttretensdatum

11.09.2018

Index

70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 6 Abs. 2):
1.9.2016 (1. Klasse)
1.9.2017 (2. Klasse)
1.9.2018 (3. Klasse)

Text

Anlage 28 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DROGIST/DROGISTIN römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

80

Berufsbezogene Fremdsprache

120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

280

 

Betriebswirtschaftliches Projektpraktikum

120

Fachunterricht

 

 

Drogistische Fachkunde

320

 

Somatologie und Gesundheitslehre

200

 

Sortiment, Fachberatung und Marketing

160

 

Drogistisches Praktikum

80

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 440

Freigegenstände

 

Religion

 

Lebende Fremdsprache

 

Deutsch

 

Angewandte Mathematik

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

römisch II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.

Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsgruppen zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 120 Unterrichtsstunden.

Im Fachunterricht ist der Pflichtgegenstand „Somatologie und Gesundheitslehre“ in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot zu führen.

Für den Kompetenzbereich „Projektpraktikum“ sind im Fachunterricht in Summe mindestens 40 Unterrichtsstunden vorzusehen.

Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.

römisch III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

  • Strichaufzählung
    die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, europapolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Verkehrserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG

Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.

Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.

Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.

Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.

römisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH

Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.

Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.

Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.

Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.

Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.

römisch VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.

Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.

Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.

Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

römisch VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.

Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.

Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

römisch VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Die Unterrichtsgestaltung ist insbesondere auf die Förderung transversaler Kompetenzen auszurichten, damit Schülerinnen und Schüler flexibel auf Änderungen in ihrem beruflichen Umfeld reagieren können.

Im Zusammenhang mit berufsrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist nicht auf das Reproduzieren einzelner Bestimmungen, sondern auf die Vermittlung von Methoden des Wissensmanagements sowie die Entwicklung von entsprechenden Strategien abzustellen.

Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache“ ist dabei herzustellen.

Auf die sprachliche Ausdrucksweise sowie auf die persönlichen Umgangsformen ist besonderer Wert zu legen.

römisch IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.

Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.

Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.

Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

römisch zehn. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachungen gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1949,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 36 aus 2012,)

  1. Ziffer eins
    Katholischer Religionsunterricht
                     Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, idgF.
  2. Ziffer 2
    Evangelischer Religionsunterricht
                     Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, (Lehrplan für den Evangelischen Religionsunterricht an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen) findet mit der Maßgabe Anwendung, dass Themenbereiche aus jeder Kompetenz A – H einer dem Lehrberuf und den jeweiligen Lehrgangsformen entsprechenden Verteilung von der Lehrperson nach eigenem Ermessen ausgewählt werden sollen.
  3. Ziffer 3
    Islamischer Religionsunterricht
                     Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011,.

römisch XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die für sie geltenden schul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des dualen Ausbildungssystems recherchieren und deren Umsetzung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können bei den zuständigen Interessenvertretungen sowie bei Sozialversicherungen und Behörden Informationen einholen, diese reflektieren und daraus situationsadäquate Handlungen ableiten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Interessenvertretungen und können diese zur Artikulation ihrer Standpunkte und Interessen nutzen,
  • Strichaufzählung
    können sich persönliche und berufliche Ziele setzen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten reflektieren sowie darauf aufbauend Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren und darstellen.

Lehrstoff:

Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.

Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren und persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit, Umwelt, Verkehrssicherheit und Jugendschutz hinterfragen und Konsequenzen für sich und die Gesellschaft darstellen,
  • Strichaufzählung
    Inhalt und Wirkung von Medien kritisch analysieren, den Wahrheitsgehalt bewerten und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen darlegen,
  • Strichaufzählung
    den Generationenvertrag erklären und die Auswirkungen auf die eigene Person sowie die Gesellschaft darlegen.

Lehrstoff:

Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Generationenvertrag.

Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen zentrale Kriterien von Demokratie und können diese im Vergleich zu anderen Regierungsformen darstellen,
  • Strichaufzählung
    können persönliche Standpunkte und Interessen artikulieren und reflektieren sowie die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger nachvollziehen und beurteilen,
  • Strichaufzählung
    können politische Positionen bewerten, sich ein Urteil bilden, eigene Meinungen und Haltungen formulieren und begründen sowie Möglichkeiten der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, können deren Inhalte interpretieren sowie daraus Konsequenzen für das persönliche Verhalten ableiten und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können politische Strukturen und Prozesse in Österreich und der EU darlegen sowie Möglichkeiten der aktiven Teilnahme aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der EU und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
  • Strichaufzählung
    können sich in Bürgerinnen- und Bürgerangelegenheiten an die dafür zuständigen Stellen wenden, ihre Anliegen artikulieren und Entscheidungen über die weiteren Schritte treffen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Leistungen der öffentlichen Hand recherchieren, deren Bedeutung für das Gemeinwohl präsentieren sowie daraus die Notwendigkeit der eigenen Beiträge ableiten und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und können deren Auswirkungen sowohl für Österreich als auch für die einzelne Bürgerin bzw. den einzelnen Bürger darlegen.

Lehrstoff:

Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gesprochene Inhalte verstehen, Kerninformationen erkennen, strukturieren und wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche und Diskussionen moderieren, sich zu berufsspezifischen und gesellschaftlichen Themen Meinungen bilden, diese äußern sowie Standpunkte sachlich und emotional argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können mögliche Ursachen für Missverständnisse aufzeigen, diese in Gesprächen erkennen und vermeiden sowie durch Nachfragen klären,
  • Strichaufzählung
    können Strategien für verschiedene Gesprächsformen beschreiben und umsetzen, in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren und fachlich argumentieren sowie kooperativ und wertschätzend agieren,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Inhalte unter Verwendung der Fachsprache erklären sowie Fachgespräche zielgruppen- und situationsadäquat führen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können allgemeine und berufsspezifische Inhalte strukturieren, zielgruppenspezifisch formulieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben sowie mit Feedback umgehen.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte flüssig lesen und verstehen, dabei unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Textsignale nutzen, zentrale Inhalte erschließen und von irrelevanten Informationen unterscheiden, Inhalte wiedergeben sowie ein Gesamtverständnis für Texte entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Fach- und Sachtexten Informationen zielgerichtet entnehmen und Lösungskonzepte für berufliche Problemstellungen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, Fach- und Sachtexte sowie literarische Texte lesen und diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen und sowohl ihren allgemeinen Wortschatz als auch ihren Fachwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in beruflichen und außerberuflichen Situationen Informationen notieren, gliedern und zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    situationsadäquat, zielgruppenorientiert sowie sprachsensibel formulieren, Texte strukturieren, allgemeine und berufsbezogene Texte sowohl sachlich, formal als auch sprachlich richtig verfassen und geeignete Medien zu deren Verbreitung auswählen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem Waren- und Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Fachbegriffe im Zusammenhang mit Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards, Warn- und Hinweispflichten, Werbung und Verkauf, Gesundheits- und SchönheitspflegeNächster Suchbegriff sowie mit Ernährung, Heilkräutern und Gewürzen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze

  • Strichaufzählung
    aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    aus Fachtexten, Rezepturen, Produktbeschreibungen und Betriebsanleitungen sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem Waren- und Leistungsangebot der Branche verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Fachbegriffe im Zusammenhang mit Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards, Warn- und Hinweispflichten, Werbung und Verkauf, Gesundheits- und Vorheriger SuchbegriffSchönheitspflegeNächster Suchbegriff sowie mit Ernährung, Heilkräutern und Gewürzen verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Kundinnen und Kunden zu beraten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem Waren- und Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards, Warn- und Hinweispflichten, Werbung und Verkauf, Gesundheits- und Vorheriger SuchbegriffSchönheitspflegeNächster Suchbegriff sowie mit Ernährung, Heilkräutern und Gewürzen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurzen einfachen berufsbezogenen Fach- und Sachtexten Informationen entnehmen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren routinemäßigen beruflichen Tätigkeiten sowie dem Waren- und Leistungsangebot der Branche verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards, Warn- und Hinweispflichten, Werbung und Verkauf, Gesundheits- und Vorheriger SuchbegriffSchönheitspflegeNächster Suchbegriff sowie mit Ernährung, Heilkräutern und Gewürzen verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch mit Kundinnen und Kunden führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Schriftstücke schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit dem Waren- und Leistungsangebot der Branche Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen, die sich mit Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards, Warn- und Hinweispflichten, Werbung und Verkauf, Gesundheits- und Vorheriger SuchbegriffSchönheitspflegeNächster Suchbegriff sowie mit Ernährung, Heilkräutern und Gewürzen befassen, Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und Themen aus dem eigenen Berufsumfeld oder persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte, in denen sehr gebräuchliche Alltagssprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenen Fach- und Sachtexten, in denen sehr gebräuchliche Fachsprache zur Anwendung kommt, Informationen entnehmen und Handlungen daraus ableiten,
  • Strichaufzählung
    persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige berufliche und persönliche Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zum Waren- und Leistungsangebot der Branche in normalem Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zu Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards, Warn- und Hinweispflichten, Werbung und Verkauf, Gesundheits- und Vorheriger SuchbegriffSchönheitspflegeNächster Suchbegriff sowie zu Ernährung, Heilkräutern und Gewürzen in normalem Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen mit Kundinnen und Kunden teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen sowie für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Betriebswirtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung rechtlich und rechnerisch überprüfen sowie bei Abweichungen geeignete Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    können die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, ihr Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können im Falle von finanziellen Problemen Schritte zur Entschuldung setzen,
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Spar- und Finanzierungsformen recherchieren, zu diesen Vergleichs- und Zinsrechnungen durchführen sowie darauf aufbauend unter Berücksichtigung ihrer eigenen Möglichkeiten eine Auswahl treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Unterstützungsangebote für Lehrlinge recherchieren und beantragen,
  • Strichaufzählung
    können Wohnformen recherchieren, die rechtlichen und finanziellen Auswirkungen vergleichen sowie die Ergebnisse präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können Bankdienstleistungen im nationalen sowie im internationalen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung der Konditionen vergleichen und unter Beachtung der Datensicherheit nutzen,
  • Strichaufzählung
    können Stellenausschreibungen analysieren, die eigenen Fähigkeiten reflektieren, Karrierewege planen, entsprechende Schriftstücke situationsgerecht erstellen und Bewerbungsgespräche vorbereiten,
  • Strichaufzählung
    kennen die Auflösungsarten von Dienstverhältnissen und können deren Konsequenzen abschätzen und darlegen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Entlohnung. Arbeitnehmerveranlagung. Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Spar- und Finanzierungsformen. Lehrlingsförderungen und -beihilfen. Wohnraumbeschaffung. Fremdwährungen. Zahlungsverkehr. Stellenbewerbung. Auflösung von Dienstverhältnissen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Entlohnung. Spar- und Finanzierungsformen.

Kompetenzbereich Verträge abschließen und Dokumente verwalten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen potenzielle Gefahrenquellen im Internet und können auf diese situationsadäquat reagieren,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können einen Kaufvertrag und andere Verträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen anbahnen, abschließen und erfüllen, die daraus resultierenden Konsequenzen abschätzen sowie die entsprechende mündliche und schriftliche Kommunikation abwickeln,
  • Strichaufzählung
    kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen beim gestörten Verlauf eines Vertrages und können die in diesem Fall zu setzenden Schritte ableiten,
  • Strichaufzählung
    können Preise für Anschaffungen berechnen, Tarife und Konditionen vergleichen und das Preis-Leistungsverhältnis beurteilen,
  • Strichaufzählung
    kennen die gesetzlichen Vorgaben für eine Rechnung, können die notwendigen Mengen- und Preisberechnungen durchführen, Rechnungen auf ihre Richtigkeit überprüfen und eine Rechnung erstellen,
  • Strichaufzählung
    können die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Zahlungsarten nennen und deren betriebswirtschaftlichen sowie rechtlichen Auswirkungen erklären,
  • Strichaufzählung
    können bei vertraglichen Unregelmäßigkeiten angemessen agieren, Konsumentenschutzeinrichtungen nutzen und ihre Handlungsweise argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können eine Struktur für eine Dokumentensammlung erstellen sowie bei Beschaffung und Verlust die notwendige Kommunikation unter Nutzung des E-Governments durchführen,
  • Strichaufzählung
    können einen Versicherungsbedarf abschätzen, das Kosten-Nutzenverhältnis beurteilen, ihre Versicherungsabschlüsse begründen sowie eine Schadensmeldung durchführen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Internetsicherheit. Datenschutz. Verträge. Kaufvertrag. Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Rechnung. Zahlungsverkehr. Konsumentenschutz. Dokumente und Urkunden. E-Government. Versicherungen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Verträge. Angebotsvergleiche. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Rechnung. Zahlungsverkehr.

Kompetenzbereich Unternehmerisches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung des Unternehmensgesetzbuches sowie der Vorheriger SuchbegriffGewerbeordnungNächster Suchbegriff und können auf dieser Basis unter Einbeziehung der Unternehmensformen die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung aufzeigen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können Begriffe des Marketings erklären und Marketingkonzepte analysieren,
  • Strichaufzählung
    erkennen die Notwendigkeit des betrieblichen Rechnungswesens und können die Grundlagen und Formvorschriften der Buchführung erläutern sowie aufgrund branchenbezogener Geschäftsfälle Aufzeichnungen führen,
  • Strichaufzählung
    können aufgrund des Ergebnisses einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Konsequenzen für die Betriebsführung ableiten,
  • Strichaufzählung
    kennen die Grundsätze der Warenbeschaffung und -logistik, können ausgehend vom Lagerbestand und den damit verbundenen Kennzahlen Waren termingerecht bestellen, die den Waren entsprechenden Lagerbedingungen organisieren, einen geeigneten Transport auswählen sowie den Wareneingang abwickeln,
  • Strichaufzählung
    können Handelskalkulationen sowie Kostenrechnungen erstellen, Preise und Preisnachlässe berechnen und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen branchenspezifische Preisauszeichnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können betriebliche Steuern und Abgaben nennen sowie Kundinnen und Kunden die Bedingungen des „tax free shopping“ erklären.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Unternehmensgesetzbuch. Vorheriger SuchbegriffGewerbeordnungNächster Suchbegriff. Unternehmensgründung. Aufzeichnungen. Lagerkennzahlen. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Warenwirtschaft. Kalkulation. Preisauszeichnung. Steuern und Abgaben.

Lehrstoff der Vertiefung:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Kalkulation. Steuern und Abgaben.

Kompetenzbereich Volkswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Konsumverhalten hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Auswirkungen darstellen und analysieren,
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Handelsbetriebe als Teil der Volkswirtschaft veranschaulichen,
  • Strichaufzählung
    anhand von Medienberichten grundlegende Begriffe der Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik erklären,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten, die der europäische Wirtschaftsraum und der europäische Arbeitsmarkt bieten, recherchieren und aufzeigen.

Lehrstoff:

Globalisierung. Wirtschaftspolitik. Volkswirtschaft. Europäischer Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES PROJEKTPRAKTIKUM Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    EDV-unterstützt ein Kassabuch führen, Finanzkonditionen berechnen und vergleichen, Förderungen beantragen sowie bei finanziellen Engpässen die erforderliche mündliche oder schriftliche Kommunikation durchführen,
  • Strichaufzählung
    Bewerbungs- und Aufnahmegespräche führen,
  • Strichaufzählung
    den Inhalt von Dienstzeugnissen interpretieren.

Lehrstoff:

Finanzmanagement. Bewerbungs- und Aufnahmegespräch. Dienstzeugnis.

Kompetenzbereich Verträge abschließen und Dokumente verwalten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Funktionen eines Computers bedarfsgerecht nutzen, auftretende Fehlermeldungen analysieren, auftretende Probleme lösen,
  • Strichaufzählung
    Dateien sichern und verwalten sowie unterschiedliche Dateiformate richtig einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich, formal und sprachlich richtig erstellen sowie diese mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes korrekt schreiben, bearbeiten, gestalten und drucken,
  • Strichaufzählung
    aktuelle Mittel der Kommunikations- und Informationstechnologien einsetzen sowie Internetrecherchen durchführen,
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe von Tabellenkalkulationen Berechnungen durchführen und Tabellenkalkulationsprogramme zur Lösung kaufmännischer Problemstellungen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    die notwendige mündliche und schriftliche Kommunikation für Geschäftsfälle in Verbindung mit dem Kaufvertrag abwickeln sowie auf Störungen angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    E-Government Anwendungen situationsadäquat nutzen.

Lehrstoff:

Funktionen von Computern. Dateiformate. Textverarbeitung. Informations- und Kommunikationssysteme. Tabellenkalkulation. E-Government.

Kompetenzbereich Unternehmerisches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Rahmen eines Projektes die Schritte einer Unternehmensgründung unter Einbeziehung eines Marketingkonzeptes entwickeln, argumentieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Belege Einnahmen und Ausgaben zuordnen, diese EDV-unterstützt erfassen und den Erfolg ermitteln sowie eine Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen und Aufzeichnungen für eine Inventur erstellen,
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der Warenbeschaffung den Bedarf ermitteln, potenzielle Lieferfirmen suchen, Angebote einholen, Preise, Tarife und Konditionen für private und betriebliche Anschaffungen vergleichen, das Preis-Leistungsverhältnis unter Einbeziehung verschiedener Investitionsarten berechnen und beurteilen sowie den Schriftverkehr durchführen,
  • Strichaufzählung
    umsatzsteuerrelevante Berechnungen durchführen sowie Formulare für das „tax free shopping“ ausfüllen.

Lehrstoff:

Präsentationsmedien. Marketing. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Inventur. Material- und Warenwirtschaft. Steuern und Abgaben.

Kompetenzbereich Volkswirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Verbesserungsvorschläge betreffend nachhaltiges Verhalten für ihr Umfeld erarbeiten und präsentieren.

Lehrstoff:

Nachhaltigkeit.

Fachunterricht DROGISTISCHE FACHKUNDE Kompetenzbereich Drogerieorganisation und Sortimentsmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Aufbau und die Organisation einer Drogerie und können das berufsspezifische Tätigkeitsfeld beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen berufsrelevante rechtliche Bestimmungen und können deren Inhalte in Bezug auf berufsspezifische Warengruppen erklären,
  • Strichaufzählung
    können berufsrelevante und von der Abgrenzungsverordnung erfasste Arzneistoffe und Chemikalien beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften sowie Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards und können diese anwendungsbezogen erläutern sowie Gefahrensymbole auf Produkten der Drogerie kundinnen- und kundengerecht erklären,
  • Strichaufzählung
    können Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und berufsspezifischen Erkrankungen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften erklären,
  • Strichaufzählung
    können Arbeitsprozesse und optimal gestaltete Arbeitsplätze in der Drogerie beschreiben sowie technische Laboreinrichtungen für effiziente Arbeitsabläufe vorschlagen,
  • Strichaufzählung
    kennen verschiedene Rezepturquellen, können diese interpretieren und Berechnungen im Zusammenhang mit der Anfertigung von drogeriespezifischen Produkten durchführen,
  • Strichaufzählung
    kennen handelsübliche Preise von Rohstoffen und Produkten aus der Drogerie sowie dem Drogengroßhandel und können Preisunterschiede unter Berücksichtigung unterschiedlicher Qualitätsmerkmale begründen und erläutern.

Lehrstoff:

Aufbau und Organisation von Drogerien. Berufsspezifisches Tätigkeitsfeld. Rechtliche Bestimmungen. Drogeriesortiment. Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards. Berufsspezifische Arbeitsprozesse. Berufsspezifische Berechnungen. Rezepturquellen.

Kompetenzbereich Drogeriesortiment Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen das gesundheits- und schönheitsspezifische Drogeriewarensortiment und können Bezugsquellen recherchieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die für die Tätigkeit in einer Drogerie relevanten humanbiologischen Grundlagen und können kundinnen- und kundenspezifische Vorschläge zur Gesunderhaltung und Vorsorge unter Berücksichtigung einschlägiger rechtlicher Bestimmungen und Vorschriften erarbeiten und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können Wirkung und Zusammensetzung von Produkten der Gesichts- und Körperpflege sowie der dekorativen Vorheriger SuchbegriffKosmetikNächster Suchbegriff beschreiben und deren Anwendungsgebiete erläutern,
  • Strichaufzählung
    kennen Grundlagen von Duftstoffen und Parfümwaren und können deren Herkunft, Wirkung und Anwendung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können eine Übersicht über das Drogeriewarensortiment für Haus und Garten erstellen und präsentieren sowie Bezugsquellen recherchieren,
  • Strichaufzählung
    kennen gesetzliche Grundlagen im Zusammenhang mit Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel und können diese Mittel einsatzbezogen auswählen und empfehlen.

Lehrstoff:

Drogeriewarensortiment. Humanbiologische Grundlagen. Berufseinschlägige rechtliche Bestimmungen und Vorschriften. Gesundheitsförderung.

Kompetenzbereich Fachwissenschaftliche Grundlagen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Begriffe der botanischen Systematik sowie der Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzen und können diese zielgruppengerecht erklären,
  • Strichaufzählung
    können Zusammenhänge zwischen Wirkstoffgruppen und Indikationsgebieten herstellen und erklären,
  • Strichaufzählung
    können phytotherapeutisch bedeutsame Pflanzen hinsichtlich Inhaltsstoffen, Heilwirkungen, Anwendungen, Zubereitungsarten, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen Begriffe der Pharmakologie und können sowohl pharmakodynamische als auch pharmakokinetische Vorgänge beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen Begriffe der Toxikologie und können sowohl toxikodynamische als auch toxikokinetische Vorgänge beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Grundgesetze und -begriffe der allgemeinen, der anorganischen sowie der organischen Chemie erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen berufsrelevante Chemikalien, können deren Merkmale beschreiben sowie Verwendung, Handhabung, Kennzeichnung und Lagerung erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen berufsrelevante Grundgesetze und -begriffe der Physik und können diese erklären,
  • Strichaufzählung
    können chemische und physikalische Vorgänge unterscheiden und beschreiben.

Lehrstoff:

Botanische Systematik. Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzen. Pharmakognosie. Pharmakologie. Toxikologie. Allgemeine, anorganische und organische Chemie. Chemikalien. Physik.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    eine produkt- und branchenspezifische Projektidee entwickeln, die Projektziele formulieren, einen Projektplan mit Meilensteinen aufstellen sowie die zur Projektrealisierung erforderlichen Ressourcen aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    ein Projektteam unter Berücksichtigung der Sozialformen des Arbeitsprozesses zusammenstellen, Teilaufgaben für ein Projekt festlegen und diese auf die einzelnen Projektmitglieder verteilen,
  • Strichaufzählung
    aufgrund eines Projektplanes eine To-do-Liste erstellen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    für ein Projekt die Querverbindungen zu allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, fachtheoretischen und fachpraktischen Inhalten aufzeigen und argumentieren sowie diese in der Projektplanung berücksichtigen.

Lehrstoff:

Projektkonzeption. Projektplanung.

SOMATOLOGIE UND GESUNDHEITSLEHRE Kompetenzbereich Drogerieorganisation und Sortimentsmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Arzneiformen definieren und deren Einsatzbereiche beschreiben.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Arzneiformen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Arzneiformen.

Kompetenzbereich Drogeriesortiment Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen heil- und lebensmittelrechtliche Vorschriften und können pharmakologische Fachbegriffe erklären,
  • Strichaufzählung
    können die Anatomie und Physiologie der Haut und der Hautanhangsgebilde beschreiben sowie mögliche Funktionsstörungen aufzeigen und erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen Produkte aus dem Drogeriewarensortiment für Haus und Garten, können deren Anwendung beschreiben, geeignete Einsatzbereiche aufzeigen, allfällige Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt darlegen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung zielgruppengerecht erklären.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Heil- und lebensmittelrechtliche Vorschriften. Fachsprache. Anatomie. Physiologie. Drogeriewarensortiment. Gefahrenprävention. Umweltschutz.

Lehrstoff der Vertiefung:

Fachsprache. Anatomie. Physiologie. Drogeriewarensortiment.

Kompetenzbereich Fachwissenschaftliche Grundlagen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die anatomischen Grundlagen des menschlichen Körpers beschreiben und grundlegende physiologische Prozesse erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen Funktionsstörungen des menschlichen Körpers und können vorbeugende Maßnahmen zielgruppengerecht empfehlen,
  • Strichaufzählung
    kennen Grundlagen einer gesunden Ernährung und können die ernährungsphysiologische Bedeutung von Makro- und Mikronährstoffen erklären sowie alternative Ernährungsformen aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen Krankheiten die eine spezielle Ernährung erfordern und können deren Beschwerdebilder beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können die Heilwirkung von Heilpflanzen und pflanzlichen Inhaltsstoffen erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen für die Abgabe in Drogerien zugelassene pflanzliche, tierische und mineralische Rohstoffe, Pharmaka und Waren und können Informationen zu deren Indikationen, Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Anwendung und Dosierung recherchieren,
  • Strichaufzählung
    kennen berufsrelevante Gifte und können Informationen zu deren Wirkung, Verwendung und Dosierung recherchieren,
  • Strichaufzählung
    können Vorgänge im menschlichen Körper als biochemische Abläufe erklären,
  • Strichaufzählung
    können Wirkungen, Nebenwirkungen, Gegenanzeigen, Wechselwirkungen und Anwendung von Chemikalien aufzeigen und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können Wirkungen sowie Funktionsmechanismen von für den Verkauf in einer Drogerie zugelassenen Medizinprodukten aufgrund physikalischer Vorgänge erklären.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers. Funktionsstörungen. Ernährung. Gesundheitsförderung. Krankheiten und Beschwerdebilder. Heilwirkung von Pflanzen. Rohstoffe, Pharmaka und Waren der Drogerie. Abgrenzungsverordnung. Biochemische Abläufe. Chemikalien. Medizinprodukte der Drogerie.

Lehrstoff der Vertiefung:

Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers. Ernährung. Gesundheitsförderung. Krankheiten und Beschwerdebilder. Heilwirkung von Pflanzen. Chemikalien. Medizinprodukte der Drogerie.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Projektspezifische Arbeitsaufträge.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

SORTIMENT, FACHBERATUNG UND MARKETING Kompetenzbereich Drogerieorganisation und Sortimentsmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Aufbau und Organisation einer Drogerie darstellen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können eigene und fremde Erscheinungsbilder und Verhaltensweisen im Verkauf reflektieren, kritisch beobachten sowie unter Anwendung von Feedback- und Kommunikationsregeln gezielt Rückmeldungen über erkennbare Verhaltensmuster geben,
  • Strichaufzählung
    kennen berufsspezifische Umgangsformen sowie die Bedeutung des ersten Eindrucks und des äußeren Erscheinungsbildes und können angemessene Umgangsformen situationsadäquat anwenden,
  • Strichaufzählung
    kennen die Phasen des Verkaufsgespräches, können Verkaufsgespräche führen, auf spezifische Verhaltensweisen von Kundinnen und Kunden reagieren sowie nonverbale und verbale Kommunikationsformen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können bei Sonderfällen im Verkauf lösungsorientiert agieren,
  • Strichaufzählung
    kennen produktspezifische Lagerungsvorschriften und können Kriterien für eine produktbezogene Lagerung beschreiben sowie Kundinnen und Kunden über diese informieren,
  • Strichaufzählung
    sind sich ihrer Verantwortung bei der Abgabe von Giften bewusst, können Gifte den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend abgeben, Kundinnen und Kunden über die korrekte Lagerung von Giften aufklären sowie im Rahmen von Beratungsgesprächen ihren Warn- und Hinweispflichten nachkommen,
  • Strichaufzählung
    können den fachgerechten Umgang mit Arzneistoffen und Chemikalien beschreiben sowie innerhalb des gesetzlichen Rahmens über Eigenschaften, Heilwirkung, Anwendung, Handhabung, Gefahren und Entsorgungsmaßnahmen fachkundig aufklären,
  • Strichaufzählung
    kennen Auswahlkriterien für Arzneiformen und können Kundinnen und Kunden über Vor- und Nachteile unterschiedlicher Arzneiformen informieren,
  • Strichaufzählung
    können mögliche Preisunterschiede gegenüber Kundinnen und Kunden argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Grundlagen der Werbelehre bzw. des Marketings und können Möglichkeiten der Werbung unter Berücksichtigung gesetzlicher Grundlagen und Beschränkungen definieren,
  • Strichaufzählung
    können drogeriespezifische Werbekonzepte entwickeln sowie diese zielgruppenorientiert umsetzen,
  • Strichaufzählung
    können Marketing- und Werbemaßnahmen von Drogerien analysieren und geeignete Präsentationsmedien für die Darstellung ihrer Ergebnisse auswählen,
  • Strichaufzählung
    können geeignete Werbemittel auswählen sowie deren Einsatz bei Beratungsgesprächen erklären und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen werbepsychologischer Maßnahmen und können diese fachgerecht umsetzen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung von verkaufsfördernden Maßnahmen sowie Möglichkeiten der Warenpräsentation und können themenbezogene Warenpräsentationen für Drogerien unter Berücksichtigung von Grundregeln der Werbegestaltung entwerfen und umsetzen.

Lehrstoff:

Aufbau und Organisation von Drogerien. Berufliches Anforderungsprofil. Verbale und nonverbale Kommunikation. Verkaufs- und Beratungsgespräche. Sonderfälle im Verkauf. Marketing und Werbemaßnahmen. Verkaufspsychologische Grundlagen. Gesprächsführung. Werbung und Verkaufsförderung. Warenpräsentation. Arzneiformen. Lagerungsvorschriften.

Kompetenzbereich Drogeriesortiment Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können das gesundheits- und schönheitsspezifische Drogeriewarensortiment beschreiben und zielgruppengerecht präsentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen facheinschlägige Begriffe, können in Beratungsgesprächen kompetent kommunizieren sowie Fachbegriffe zielgruppengerecht einsetzen und erklären,
  • Strichaufzählung
    können die Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden im Bereich der Gesundheits- und Vorheriger SuchbegriffSchönheitspflegeNächster Suchbegriff ermitteln sowie ganzheitliche und typgerechte Empfehlungen geben,
  • Strichaufzählung
    können die Bedürfnisse von Kundinnen und Kunden im Bereich Düfte ermitteln, ganzheitliche und individuelle Beratungen durchführen sowie Empfehlungen geben,
  • Strichaufzählung
    können in Beratungsgesprächen fachgerecht argumentieren, gesundheitsfördernde Empfehlungen in Bezug auf die Ernährung begründen sowie Kundinnen und Kunden hinsichtlich unterstützender Maßnahmen und Produkte aus dem Drogeriesortiment beraten,
  • Strichaufzählung
    können Produkte aus dem Drogeriewarensortiment für Haus und Garten unter Anwendung der Fachsprache zielgruppenspezifisch empfehlen, Verkaufsargumente unter Berücksichtigung des Kundinnen- und Kundennutzens festlegen, Gebrauchsanweisungen lesen und im Rahmen von Verkaufsgesprächen erklären sowie Warn- und Hinweispflicht nachkommen.

Lehrstoff:

Drogeriewarensortiment. Beratungs- und Verkaufsgespräche. Warenpräsentation. Verkaufsförderung. Fachsprache. Ernährung. Gesundheits- und Vorheriger SuchbegriffSchönheitspflegeNächster Suchbegriff. Warn- und Hinweispflichten.

Kompetenzbereich Fachwissenschaftliche Grundlagen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Auswirkungen von berufsspezifischen Produkten auf unterschiedliche Organe aufzeigen und zielgruppengerecht erläutern sowie Kundinnen und Kunden über den Einsatz von berufsspezifischen Produkten beraten,
  • Strichaufzählung
    können unterstützende Maßnahmen bei Funktionsstörungen nennen und geeignete Produkte aus dem Drogeriesortiment empfehlen,
  • Strichaufzählung
    können Kundinnen und Kunden Möglichkeiten zur Vermeidung bzw. Linderung von Beschwerden ernährungsbedingter Krankheiten darlegen und Beratungsgespräche durchführen,
  • Strichaufzählung
    kennen Therapiemöglichkeiten mit Produkten aus dem Pflanzenreich, können diese präsentieren sowie Kundinnen und Kunden über Verwendung und Zubereitung von Heilkräutern, Gewürzen und deren Mischungen beraten,
  • Strichaufzählung
    können Kundinnen und Kunden über für die Abgabe in Drogerien zugelassene pflanzliche, tierische und mineralische Rohstoffe, Pharmaka und Waren sind informieren sowie deren Indikationen, Wirkungen, Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Gegenanzeigen, Anwendung und Dosierung fachgerecht beschreiben,
  • Strichaufzählung
    sind sich ihrer Verantwortung bei der Abgabe von Arzneimitteln und Chemikalien bewusst und kommen im Rahmen von Verkaufs- und Beratungsgesprächen ihren Warn- und Hinweispflichten nach,
  • Strichaufzählung
    können Kundinnen und Kunden über Gifte informieren sowie deren Wirkungen, Verwendung und Dosierung fachgerecht beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen Therapiemöglichkeiten mit Chemikalien sowie Produkten aus Chemikalien und können Kundinnen und Kunden über deren Verwendung und Zubereitung beraten.

Lehrstoff:

Beratungs- und Verkaufsgespräche. Drogeriespezifische Produkte. Beschwerdebilder, Linderungsmaßnahmen und Therapievorschläge im Rahmen des Drogeriesortiments. Heilkräuter und Gewürze. Rohstoffe. Pharmaka und Drogeriewaren. Warn- und Hinweispflichten. Gifte. Chemikalien.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können projektspezifische Arbeitsaufträge durchführen.

Lehrstoff:

Projektspezifische Arbeitsaufträge.

DROGISTISCHES PRAKTIKUM Kompetenzbereich Drogerieorganisation und Sortimentsmanagement Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können produktspezifische Lagerungsvorschriften anwenden,
  • Strichaufzählung
    können berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften sowie Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards anwenden,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften zu ergreifen, können Unfallgefahren im beruflichen Alltag erkennen sowie Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und berufsbedingten Erkrankungen ergreifen,
  • Strichaufzählung
    können Arbeitsprozesse und technische Laboreinrichtungen für effiziente Arbeitsabläufe auswählen und einsetzen sowie Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen,
  • Strichaufzählung
    können drogeriespezifische Produkte fachgerecht herstellen sowie Arbeitsschritte dokumentieren und reflektieren.

Lehrstoff:

Lagerungsvorschriften. Sicherheitsvorschriften, Umwelt-, Hygiene- und Qualitätsstandards Umfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Gesundheitsförderung. Ergonomie. Herstellung drogeriespezifischer Produkte.

Kompetenzbereich Drogeriesortiment Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    drogeriespezifische Produkte aus dem Bereich Gesundheits- und Vorheriger SuchbegriffSchönheitspflege fachgerecht herstellen,
  • Strichaufzählung
    drogeriespezifische Produkte aus dem Bereich der Düfte zusammenstellen, mischen und herstellen,
  • Strichaufzählung
    Drogerieprodukte für Haus und Garten herstellen, testen und anwenden.

Lehrstoff:

Zusammenstellung, Mischung, Herstellung und Testung drogeriespezifischer Produkte.

Kompetenzbereich Fachwissenschaftliche Grundlagen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Produkte zur Unterstützung von Organfunktionen anhand von Arbeitsanweisungen vorbereiten, mischen und herstellen,
  • Strichaufzählung
    können Produkte zur Linderung von Funktionsstörungen von Organen laut Rezeptur herstellen,
  • Strichaufzählung
    können ein Musterblatt für ein Herbarium nach vorgegebenen Kriterien erstellen, ein Herbarium anlegen sowie die Pflanzenauswahl des Herbariums begründen,
  • Strichaufzählung
    können Heilkräuter und Gewürze erkennen, deren Inhaltstoffe identifizieren sowie auftragsbezogene Mischungen zusammenstellen,
  • Strichaufzählung
    können Identitätsprüfungen von zum Verkauf in der Drogerie zugelassenen Arzneimitteln durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Versuche aus dem Bereich der allgemeinen, anorganischen und organischen Chemie durchführen sowie deren Ergebnisse auswerten, dokumentieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können Chemikalien erkennen, analysieren sowie berufsrelevante Produkte aus Chemikalien herstellen,
  • Strichaufzählung
    können physikalische Versuche durchführen sowie deren Ergebnisse auswerten, dokumentieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Zusammenstellung, Mischung, Herstellung und Testung drogeriespezifischer Produkte. Herbarium. Identitätsprüfungen. Chemische und physikalische Versuche.

Kompetenzbereich Projektpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einen produkt- und branchenspezifischen Projektplan unter Einbeziehung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung umsetzen, bedarfsbezogen anpassen und den Informationsfluss zwischen den einzelnen Projektmitgliedern steuern,
  • Strichaufzählung
    Teile eines Projektes in der berufsbezogenen Fremdsprache entwickeln und erläutern,
  • Strichaufzählung
    die Durchführung und die Ergebnisse eines Projektes dokumentieren, reflektieren, evaluieren und präsentieren sowie Verbesserungsvorschläge aufzeigen.

Lehrstoff:

Projektdurchführung. Projektdokumentation. Projektpräsentation. Projektevaluation.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Alltagstexte und literarische Texte, in denen sehr gebräuchliche Sprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Textsorten verfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.

DEUTSCH Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Elemente sowie Gestaltungsmittel der Kommunikation erkennen und verstehen,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie aus dem Berufs- und Privatleben mündlich Stellung nehmen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    können Stil- und Sprachebenen unterscheiden sowie diese situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können ihre Anliegen vor Publikum vorbringen und referieren.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    still und laut sinnerfassend sowie gestaltend lesen,
  • Strichaufzählung
    Texten Informationen entnehmen und Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Wissen und zu individuellen Erfahrungen sowie zu unterschiedlichen Weltansichten und Denkmodellen herstellen.

Lehrstoff:

Lesestrategien. Textinterpretation.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie des beruflichen und außerberuflichen Bereichs schriftlich Stellung nehmen,
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlichen Intentionen zielgruppenadäquat verfassen,
  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen Medienangeboten kritisch umgehen und diese situationsgerecht nutzen,
  • Strichaufzählung
    Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden, Nachschlagewerke verwenden sowie ihren Grund-, Fach- und Fremdwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Mengen der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen anhand der auf ihnen durchführbaren Rechenoperationen unterscheiden, Zahlen diesen Zahlenmengen zuordnen und Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Prozentangaben verstehen, berufsspezifische Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
  • Strichaufzählung
    Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.

Lehrstoff:

Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.

Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Zusammenhänge mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Ungleichungen lösen und grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Fragestellungen als lineare Gleichungssysteme darstellen und diese lösen,
  • Strichaufzählung
    geometrische und trigonometrische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.

Kompetenzbereich Funktionale Zusammenhänge Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Begriff Funktion definieren sowie funktionale Zusammenhänge in ihrem Berufsfeld erkennen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionen benennen, in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren, anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden sowie geeignete Funktionen für die Beschreibung berufsspezifischer Zusammenhänge auswählen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionsparameter interpretieren, anhand vorgegebener Daten ermitteln und die Funktionsgleichung zur Bestimmung unbekannter Funktionswerte nutzen.

Lehrstoff:

Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.

Kompetenzbereich Stochastik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.

Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen,
  • Strichaufzählung
    Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.

Lehrstoff:

Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.

Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
  • Strichaufzählung
    Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.

Lehrstoff:

Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.

Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
  • Strichaufzählung
    alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und berufsspezifische Belastungen ausgleichen.

Lehrstoff:

Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.

Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.

Lehrstoff:

Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.

ANGEWANDTE INFORMATIK Kompetenzbereich Informationssysteme, Mensch und Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Computerarbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme, können ein Betriebssystem in Betrieb nehmen, Software installieren und deinstallieren sowie Geräteverbindungen entsprechend ihrem Einsatzgebiet unterscheiden und fallbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
  • Strichaufzählung
    können Daten in verschiedenen Formaten erkennen, geeignete Dateiformate auswählen und begründen sowie eine Dateistruktur anlegen und Dateien effizient verwalten,
  • Strichaufzählung
    können Daten importieren, exportieren, überprüfen und weiterverarbeiten,
  • Strichaufzählung
    können Dateien fachgerecht konvertieren,
  • Strichaufzählung
    können die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Hardware und Verbrauchsmaterialien beschreiben.

Lehrstoff:

Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.

Kompetenzbereich Textverarbeitung, Präsentation und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schriftstücke mit Hilfe von Textverarbeitungssoftware effizient und strukturiert erstellen, bearbeiten und drucken,
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Software sowie Visualisierungs- und Strukturierungstechniken Besprechungs- und Präsentationsunterlagen erstellen,
  • Strichaufzählung
    E-Mails verantwortungsbewusst nutzen und verwalten,
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe elektronischer Medien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Informationen beschaffen und verarbeiten sowie die Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung situationsadäquat auswählen,
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken mit geeigneter Software verantwortungsbewusst bearbeiten.

Lehrstoff:

Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Tabellenkalkulation und Datenbanken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Einsatzbereiche von Tabellenkalkulationssoftware und können mit dieser einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten,
  • Strichaufzählung
    können einfache Datenbanken unter Verwendung eines Standardprogrammes anlegen, verwalten und bearbeiten sowie Abfragen in Datenbanken durchführen und die Ergebnisse präsentieren.

Lehrstoff:

Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.

FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

Im RIS seit

23.08.2016

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2018

Gesetzesnummer

20009625

Dokumentnummer

NOR40186294

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