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Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016) Anl. 12

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für Berufsschulen (Lehrplan 2016)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 211/2016 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 242/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 12

Inkrafttretensdatum

01.01.2019

Außerkrafttretensdatum

31.08.2020

Index

70/02 Schulorganisation
70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage 12 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BETRIEBSLOGISTIKKAUFMANN/BETRIEBSLOGISTIKKAUFFRAU römisch eins. STUNDENTAFEL

Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Schulstufe mindestens je 320 Unterrichtsstunden.

Pflichtgegenstände

Stunden

Religion

 

Politische Bildung

80

Deutsch und Kommunikation

80

Berufsbezogene Fremdsprache

120

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

 

 

Angewandte Wirtschaftslehre

340

 

Betriebswirtschaftliches Projektpraktikum

120

Fachunterricht

 

 

Logistik

240

 

Logistisches Projektpraktikum

280

Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht)

1 260

Freigegenstände

 

Religion

 

Lebende Fremdsprache

 

Deutsch

 

Angewandte Mathematik

 

Unverbindliche Übungen

 

Bewegung und Sport

 

Angewandte Informatik

 

Förderunterricht

 

römisch II. BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL

Das Stundenausmaß für den Religionsunterricht beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen zwei Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Die Bildungsdirektion kann nach den örtlichen Erfordernissen nach Absprache mit der betreffenden Kirche oder Religionsgesellschaft das Stundenausmaß für den Religionsunterricht an ganzjährigen Berufsschulen bis auf 20 Unterrichtsstunden je Schulstufe herabsetzen.

Da der betriebswirtschaftliche Unterricht in einem Pflichtgegenstand zusammengefasst ist, sind gemäß Paragraph 47, Absatz 3, des Schulorganisationsgesetzes jene Teile dieses Pflichtgegenstandes in zwei Leistungsgruppen zu führen, die durch einen Lehrstoff der Vertiefung ausgewiesen sind. Die als leistungsdifferenziert ausgewiesenen Teile umfassen mindestens 200 Unterrichtsstunden.

Im Fachunterricht ist der Pflichtgegenstand „Logistik“ in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot zu führen.

Das Stundenausmaß für die Freigegenstände „Lebende Fremdsprache“, „Deutsch“ und „Angewandte Mathematik“ sowie für die Unverbindlichen Übungen „Bewegung und Sport“ und „Angewandte Informatik“ beträgt an

  • Strichaufzählung
    ganzjährigen und saisonmäßigen Berufsschulen mindestens 20 bis maximal 40 Unterrichtsstunden je Schulstufe bzw. mindestens zehn bis maximal 20 Unterrichtsstunden je halber Schulstufe,
  • Strichaufzählung
    lehrgangsmäßigen Berufsschulen mindestens zwei bis maximal vier Unterrichtsstunden je Lehrgangswoche.

Für den Förderunterricht gem. Paragraph 8, Litera g, Sub-Litera, a, a, des Schulorganisationsgesetzes ist eine Kursdauer von maximal 18 Unterrichtsstunden je Pflichtgegenstand und Schulstufe vorzusehen.

römisch III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN A. Allgemeine Bestimmungen:

Begriff: Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes.

Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanumsetzung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

B. Allgemeines Bildungsziel:

Bildungsauftrag: Die Berufsschule dient im Sinne des Paragraph 46, unter Berücksichtigung von Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes der Erweiterung der Allgemeinbildung sowie der Förderung und Ergänzung der betrieblichen oder berufspraktischen Ausbildung. Die berufsfachlich ausgerichtete Ausbildung orientiert sich am Berufsprofil sowie an den Berufsbilddispositionen der jeweiligen Ausbildungsordnung für die betriebliche Ausbildung.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Entwicklung einer umfassenden Handlungskompetenz sowohl im privaten, beruflichen als auch im gesellschaftlichen Leben ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen

  • Strichaufzählung
    sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen und lösungsorientierten Handeln motiviert und befähigt,
  • Strichaufzählung
    können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufliche und außerberufliche Herausforderungen bewältigen,
  • Strichaufzählung
    haben ihre Individualität und Kreativität weiterentwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,
  • Strichaufzählung
    haben Lerntechniken und Lernstrategien weiterentwickelt und können diese für das lebenslange Lernen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    haben unternehmerisches Potenzial, Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative entwickelt und können sich konstruktiv in ein Team einbringen,
  • Strichaufzählung
    können sich mit sozialen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Benachteiligungen kritisch auseinandersetzen sowie geschlechtersensibel agieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung eines wertschätzenden Umgangs mit ihrer Umwelt, sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst und verfügen über entsprechende Handlungskompetenz,
  • Strichaufzählung
    sind fähig, berufsbezogene und gesundheitliche Belastungen zu erkennen und möglichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

C. Allgemeine didaktische Grundsätze:

Gemäß Paragraphen 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken.

Die Sicherung des Bildungsauftrages (Paragraph 46, des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere

  • Strichaufzählung
    die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrplaninhalte unter Einbindung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer sowie unter Berücksichtigung schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen,
  • Strichaufzählung
    den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht.

Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Einschätzung der individuellen Lernfähigkeit von Schülerinnen und Schülern mit einer anderen Erstsprache ist immer eine etwaige Diskrepanz zwischen vorhandenen Möglichkeiten und tatsächlicher Ausdrucksfähigkeit zu berücksichtigen.

Bei der qualitativen und quantitativen Aufbereitung der Lehrinhalte und der Festlegung der Unterrichtsmethoden ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen.

Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten und hat sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Produktorientierte Arbeitsformen mit schriftlicher oder dokumentierender Komponente – wie zB Portfolio-Präsentationen oder Projektarbeiten – sind für die Entwicklung der personalen Kompetenz sowie zur Förderung der Fähigkeit zur Selbsteinschätzung geeignet. Die Anwendung elektronischer Medien im Unterricht wird ausdrücklich empfohlen.

Bei der Unterrichtsplanung und Erarbeitung von Aufgabenstellungen sind die Querverbindungen zu anderen Pflichtgegenständen zu berücksichtigen. Im Unterricht sind komplexe Aufgabenstellungen einzusetzen, welche die Schülerinnen und Schüler zur selbstständigen Planung, Durchführung, Überprüfung, Korrektur und Bewertung praxisnaher Arbeiten führen und den Kompetenzaufbau fördern.

Lehrmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen sowie beide Geschlechter gleichermaßen ansprechen. Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, ein (Lern-)Klima der gegenseitigen Achtung zu schaffen, eigene Erwartungshaltungen, Geschlechterrollenbilder und Interaktionsmuster zu reflektieren sowie die Schülerinnen und Schüler anzuregen, dies gleichermaßen zu tun.

Zur Förderung des selbsttätigen Erwerbs von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind Methoden zur Weiterentwicklung von Lerntechniken in der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen.

Eine detaillierte Rückmeldung über die jeweiligen Lernfortschritte, über die aktuelle Ausprägung von Stärken und Schwächen sowie über die erreichte Leistung (erworbene Kompetenzen) ist wichtig und steht auch bei der Leistungsbeurteilung im Vordergrund. Klar definierte und transparente Bewertungskriterien sollen Anleitung zur Selbsteinschätzung bieten sowie Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen der Schülerinnen und Schüler positiv beeinflussen.

Zur Leistungsfeststellung sollen praxis- und lebensnahe Aufgabenstellungen herangezogen werden, auf rein reproduzierendes Wissen ausgerichtete Leistungsfeststellungen sind zu vermeiden.

Bei der Gestaltung von schriftlichen Überprüfungen und Schularbeiten ist zu berücksichtigen, dass das Lösen anwendungsbezogener Aufgabenstellungen mehr Zeit erfordert. Dem Berufsleben entsprechend empfiehlt es sich, Unterlagen, Nachschlagewerke und technische Hilfsmittel auch bei der Leistungsfeststellung zuzulassen.

Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

D. Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen entwicklungspolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, europapolitische Bildungsarbeit, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienbildung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umweltbildung, Verkehrserziehung sowie Wirtschafts-, Verbraucherinnen- und Verbraucherbildung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zur gesunden Lebensführung und zu lebenslangem Lernen) dar.

römisch IV. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND POLITISCHE BILDUNG

Im Vordergrund des Unterrichts stehen die Identifikation mit Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung des Interesses an Politik und an politischer Beteiligung. Die Auseinandersetzung mit aktuellen politischen und gesellschaftlichen Geschehen ist vor das Faktenwissen zu stellen.

Begegnungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem öffentlichen Leben sind zu fördern.

Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Entwicklung einer (selbst-)kritischen Haltung gegenüber gesellschaftlichen Weltanschauungen, den Aufbau eigener Wertehaltungen, die Förderung der Fähigkeit zur selbstständigen Beurteilung von politischen Sachverhalten sowie die Entwicklung von Toleranzfähigkeit auszurichten.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Gesellschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu diskutieren. Lehrerinnen und Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern für gegensätzliche Meinungen ausreichend Platz zu lassen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen. Die Fähigkeit, Alternativen zu erwägen, Entscheidungen zu treffen, Zivilcourage zu zeigen und Engagement zu entwickeln, ist zu stärken.

Zeitgeschichtliche Entwicklungen sind unter Beachtung der Bedeutung der historischen Dimension der zu behandelnden Themenbereiche, insbesondere der Demokratie und Menschenrechte, in den Unterricht zu integrieren.

römisch fünf. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND DEUTSCH UND KOMMUNIKATION UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND DEUTSCH

Als Grundlage einer gezielten Unterrichtsplanung empfiehlt es sich, den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler auf Basis einer standardisierten Diagnose zu erheben.

Im Vordergrund des Unterrichts steht die mündliche Kommunikation im beruflichen und persönlichen Umfeld. Durch den Einsatz geeigneter Unterrichtsmethoden sollen die Schülerinnen und Schüler in ihrem Selbstbewusstsein gestärkt und zur Kommunikation motiviert werden. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind sowohl individuelle Aufgabenstellungen als auch Übungen in Gruppen anzuwenden. Durch den Einsatz situationsgerechter Gesprächs- und Sozialformen werden die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit motiviert, kommunikative Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht sowie wertvolle Beiträge zur Persönlichkeitsbildung geleistet. Zur Unterstützung der individuellen Selbst- und Fremdreflexion wird darüber hinaus auch der Einsatz audiovisueller Medien empfohlen.

Die Schlüsselkompetenz „Lesen“ ist Basis für das lebenslange Lernen. Um die Schülerinnen und Schüler zu motivieren und in der Entwicklung einer persönlichen Lesekultur zu fördern, sind im Kompetenzbereich „Lesen“ in erster Linie Texte aus dem beruflichen Umfeld heranzuziehen. Bei der Auswahl von literarischen Texten sind die Vorbildung und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie nach Möglichkeit der Bezug des Textes zum beruflichen Hintergrund zu berücksichtigen.

Handlungsorientierte Methoden verbessern Lesekompetenz und Kommunikationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Wissensmanagements für die berufliche Praxis und das lebenslange Lernen sind bei der Unterrichtsgestaltung die Vermittlung von Strategien zum selbstständigen Beschaffen von Informationsmaterial zu berücksichtigen.

Einer behutsamen Fehlerkorrektur kommt insbesondere in den Bereichen Orthografie und Grammatik eine große Bedeutung zu. Durch die Berücksichtigung von Methoden zur Förderung der Selbsteinschätzung in der Unterrichtsgestaltung sollen die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützt werden, ihre Rechtschreib- und Grammatikfertigkeiten zu analysieren sowie Verbesserungspotentiale zu erkennen. Orthografie und Grammatik sind nicht isoliert zu unterrichten, sondern anlassbezogen in den Unterricht einzubeziehen.

römisch VI. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN PFLICHTGEGENSTAND BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE UND FÜR DEN FREIGEGENSTAND LEBENDE FREMDSPRACHE

Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und persönlichen Umfelds in der Fremdsprache bewältigen können. Es empfiehlt sich dazu den Stand der Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten auf der Basis des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen, zu erheben.

Ausgehend vom individuellen Einstiegsniveau der Schülerin bzw. des Schülers ist durch eine differenzierte Unterrichtsgestaltung zum Erreichen des nächsthöheren bzw. der nächsthöheren Kompetenzniveaus beizutragen. Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff sind so festgelegt, dass sie in der letzten Schulstufe den Anforderungen des Niveaus B1 („Independant User“) entsprechen.

Grundsätzlich soll immer nach dem Prinzip „von einfachen Aufgaben zu komplexen Aufgabenstellungen“ vorgegangen werden. Aufbauend auf einem gemeinsamen Grundangebot für alle Schülerinnen und Schüler bekommen leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler komplexere Aufgaben, die aber auch für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zugänglich sein sollen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen durch eine Vielzahl von sprachlichen Angeboten zur kommunikativen Anwendung der Fremdsprache motiviert und angeleitet werden.

Zur Förderung der kommunikativen Fertigkeiten ist auf eine weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie den Einsatz geeigneter Medien, Unterrichtsmittel und Kommunikationsformen zu achten, wobei insbesondere der Einsatz von Partnerübungen, Gruppenarbeiten, Rollenspielen und Diskussionen empfohlen wird. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt.

Um die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Menschen aus anderen Kultur- und Sprachgemeinschaften vorzubereiten sowie die Freude am Sprachenlernen zu fördern, empfiehlt es sich, authentische Hör- und Lesetexte einzusetzen, die auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.

Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte fördert nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärkt auch den Praxisbezug, daher wird in Abhängigkeit des beruflichen Hintergrunds sowie des Kompetenzniveaus der Schülerinnen und Schüler empfohlen, beispielsweise Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe und Artikel aus Fachzeitschriften im Unterricht einzusetzen. Bei der Auswahl von Originaltexten sind auch elektronische Textsorten sowie berufsbezogene Software zu berücksichtigen. Bei der Unterrichtsplanung sind Querverbindungen zum Fachunterrichtsbereich herzustellen.

Verständnis für die Grammatik und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen.

römisch VII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

Die Unterrichtsplanung ist insbesondere auf die Erreichung folgender Lernergebnisse auszurichten: das Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen, entrepreneurship- und intrapreneurshiporientiertes Denken sowie reflektiertes Konsumverhalten. Der Kontakt zu Behörden, Beratungsstellen und Institutionen ist zu fördern. Aufgabenstellungen sind so zu wählen, dass die Problemlösungskompetenz im Mittelpunkt steht. Dabei ist der Schriftverkehr integrierter Bestandteil.

Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Planung des Unterrichts ist auf das fachübergreifende Prinzip insbesondere auch im Zusammenhang mit projektspezifischen Arbeitsaufträgen Bedacht zu nehmen.

Im Unterricht sind aktuelle Medien unter Berücksichtigung von Datensicherheit und Datenschutz einzusetzen. Die für den außerberuflichen und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt anzufertigen.

Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen.

römisch VIII. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind gegenstandsübergreifend aufgebaut, daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich.

Im Unterricht und insbesondere bei Präsentationen durch Schülerinnen und Schüler ist auf die adäquate Verwendung von Fachbegriffen zu achten. Die Verbindung zu den Pflichtgegenständen „Deutsch und Kommunikation“ und „Berufsbezogene Fremdsprache“ ist dabei herzustellen.

Auf die sprachliche Ausdrucksweise sowie auf die persönlichen Umgangsformen ist besonderer Wert zu legen.

römisch IX. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DIE UNVERBINDLICHE ÜBUNG BEWEGUNG UND SPORT

Um die Schülerinnen und Schüler für sportliche Betätigungen im Rahmen des Berufsschulunterrichtes zu motivieren, sollen sie bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes einbezogen werden. Um sie darüber hinaus auch in der Freizeit für sportliche Aktivitäten zu gewinnen, sind Kooperationen mit Sportverbänden, -einrichtungen, -organisationen und -vereinen von besonderer Bedeutung.

Geschlechtsspezifische Anliegen sowie Anliegen von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen sollen in der Unterrichtsplanung Berücksichtigung finden.

Bei der Wahl der Schwerpunkte und Inhalte sind die Altersgemäßheit, die Art der Lehrberufe, die speziellen Rahmenbedingungen der Berufsschule und die jeweils regional zur Verfügung stehenden Sportstätten zu berücksichtigen. Insbesondere sind die Jugendlichen in ihrer Bewegungsfreude durch die Einbeziehung ihrer Bewegungswelt und durch die Einbeziehung unterschiedlicher Freizeittrends zu motivieren.

Durch innere Differenzierung des Unterrichtes ist auf die unterschiedliche Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen.

Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.

römisch zehn. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage Rel-LP.

römisch XI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE PFLICHTGEGENSTÄNDE POLITISCHE BILDUNG Kompetenzbereich Lernen und Arbeiten Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die für sie geltenden schul-, arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des dualen Ausbildungssystems recherchieren und deren Umsetzung beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können bei den zuständigen Interessenvertretungen sowie bei Sozialversicherungen und Behörden Informationen einholen, diese reflektieren und daraus situationsadäquate Handlungen ableiten und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in Interessenvertretungen und können diese zur Artikulation ihrer Standpunkte und Interessen nutzen,
  • Strichaufzählung
    können sich persönliche und berufliche Ziele setzen, bereits erworbene Fähigkeiten und Fertigkeiten reflektieren sowie darauf aufbauend Fort- und Weiterbildungsangebote recherchieren und darstellen.

Lehrstoff:

Schulrecht und Schulgemeinschaft. Berufsausbildungsgesetz. Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz. Interessenvertretungen. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Lebenslanges Lernen.

Kompetenzbereich Leben in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Rollenverhalten in Gemeinschaften erkennen, hinterfragen, auf die eigene Person beziehen und darüber diskutieren,
  • Strichaufzählung
    Diskriminierungen erkennen, Vorurteile reflektieren und persönliche Strategien zur Vermeidung von diesen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    ihr Verhalten in Bezug auf Gesundheit, Umwelt, Verkehrssicherheit und Jugendschutz hinterfragen und Konsequenzen für sich und die Gesellschaft darstellen,
  • Strichaufzählung
    Inhalt und Wirkung von Medien kritisch analysieren, den Wahrheitsgehalt bewerten und Maßnahmen zum verantwortungsvollen Umgang mit Informationen darlegen,
  • Strichaufzählung
    den Generationenvertrag erklären und die Auswirkungen auf die eigene Person sowie die Gesellschaft darlegen.

Lehrstoff:

Soziale Beziehungen. Persönliche und gesellschaftliche Verantwortung. Medien und Manipulation. Generationenvertrag.

Kompetenzbereich Mitgestalten in der Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen zentrale Kriterien von Demokratie und können diese im Vergleich zu anderen Regierungsformen darstellen,
  • Strichaufzählung
    können persönliche Standpunkte und Interessen artikulieren und reflektieren sowie die Auswirkungen politischer Entscheidungen auf die Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger nachvollziehen und beurteilen,
  • Strichaufzählung
    können politische Positionen bewerten, sich ein Urteil bilden, eigene Meinungen und Haltungen formulieren und begründen sowie Möglichkeiten der Teilnahme an demokratischen Entscheidungsprozessen und zum zivilgesellschaftlichen Engagement aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte, können deren Inhalte interpretieren sowie daraus Konsequenzen für das persönliche Verhalten ableiten und beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können politische Strukturen und Prozesse in Österreich und der EU darlegen sowie Möglichkeiten der aktiven Teilnahme aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die wesentlichen Prinzipien und die Grundfreiheiten der EU und können deren Auswirkungen auf den Alltag darlegen,
  • Strichaufzählung
    können sich in Bürgerinnen- und Bürgerangelegenheiten an die dafür zuständigen Stellen wenden, ihre Anliegen artikulieren und Entscheidungen über die weiteren Schritte treffen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können Leistungen der öffentlichen Hand recherchieren, deren Bedeutung für das Gemeinwohl präsentieren sowie daraus die Notwendigkeit der eigenen Beiträge ableiten und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und können deren Auswirkungen sowohl für Österreich als auch für die einzelne Bürgerin bzw. den einzelnen Bürger darlegen.

Lehrstoff:

Demokratie. Politische Meinungsbildung. Zivilgesellschaftliches Engagement. Grund- und Menschenrechte. Politisches System Österreichs. Politisches System der Europäischen Union. Öffentliche Verwaltung. Leistungen der öffentlichen Hand. Internationale Zusammenarbeit.

DEUTSCH UND KOMMUNIKATION Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    gesprochene Inhalte verstehen, Kerninformationen erkennen, strukturieren und wiedergeben,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, verbale und nonverbale Signale deuten, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können eigene Umgangsformen reflektieren, geeignete Umgangsformen für berufliche, gesellschaftliche und kulturelle Anlässe erarbeiten sowie diese in unterschiedlichen Kommunikationssituationen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    können Meinungen und Werthaltungen von Kommunikationspartnerinnen und -partnern respektieren, Gespräche und Diskussionen moderieren, sich zu berufsspezifischen und gesellschaftlichen Themen Meinungen bilden, diese äußern sowie Standpunkte sachlich und emotional argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können mögliche Ursachen für Missverständnisse aufzeigen, diese in Gesprächen erkennen und vermeiden sowie durch Nachfragen klären,
  • Strichaufzählung
    können Strategien für verschiedene Gesprächsformen beschreiben und umsetzen, in Konfliktsituationen sprachlich angemessen kommunizieren und fachlich argumentieren sowie kooperativ und wertschätzend agieren,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Inhalte unter Verwendung der Fachsprache erklären sowie Fachgespräche zielgruppen- und situationsadäquat führen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können allgemeine und berufsspezifische Inhalte strukturieren, zielgruppenspezifisch formulieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können sich in ein Team einbringen, konstruktives Feedback geben sowie mit Feedback umgehen.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Fachsprache. Präsentationstechniken. Feedback.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte flüssig lesen und verstehen, dabei unterschiedliche Lesetechniken anwenden, Textsignale nutzen, zentrale Inhalte erschließen und von irrelevanten Informationen unterscheiden, Inhalte wiedergeben sowie ein Gesamtverständnis für Texte entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Fach- und Sachtexten Informationen zielgerichtet entnehmen und Lösungskonzepte für berufliche Problemstellungen entwickeln,
  • Strichaufzählung
    Textsorten und deren Merkmale unterscheiden, Fach- und Sachtexte sowie literarische Texte lesen und diese mit eigenen Erfahrungen und Vorwissen vernetzen,
  • Strichaufzählung
    unbekannte Wörter aus dem Kontext erschließen und sowohl ihren allgemeinen Wortschatz als auch ihren Fachwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Textverständnis. Allgemeiner Wortschatz und Fachwortschatz. Textsorten.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in beruflichen und außerberuflichen Situationen Informationen notieren, gliedern und zielgruppenspezifisch aufbereiten,
  • Strichaufzählung
    situationsadäquat, zielgruppenorientiert sowie sprachsensibel formulieren, Texte strukturieren, allgemeine und berufsbezogene Texte sowohl sachlich, formal als auch sprachlich richtig verfassen und geeignete Medien zu deren Verbreitung auswählen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich und sprachlich überarbeiten.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen unterschiedlicher Textsorten. Schreibrichtigkeit.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

BERUFSBEZOGENE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird,

  • Strichaufzählung
    vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    vertraute Fachbegriffe im Zusammenhang mit Büroeinrichtungen und Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen, Büro- und Geschäftsprozessen, Förder- und Transportmitteln sowie mit der Produktions-, Lager- und Entsorgungslogistik verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze

  • Strichaufzählung
    aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    aus Fachtexten sowie Fracht- und Speditionsdokumenten sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem Leistungsangebot der Branche verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    vertraute einfache Fachbegriffe im Zusammenhang mit Büroeinrichtungen und Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen, Büro- und Geschäftsprozessen, Förder- und Transportmitteln sowie mit der Produktions-, Lager- und Entsorgungslogistik verwenden und ganz einfache Fragen zu diesen Themenbereichen stellen und beantworten,
  • Strichaufzählung
    einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Kundinnen und Kunden zu beraten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem beruflichen und persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren beruflichen Tätigkeiten sowie dem Leistungsangebot der Branche verstehen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit Büroeinrichtungen und Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen, Büro- und Geschäftsprozessen, Förder- und Transportmitteln sowie mit der Produktions-, Lager- und Entsorgungslogistik verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurzen einfachen berufsbezogenen Fach- und Sachtexten Informationen entnehmen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke im Zusammenhang mit dem Berufsbild, ihren routinemäßigen beruflichen Tätigkeiten sowie dem Leistungsangebot der Branche verwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Fachbegriffe im Zusammenhang mit Büroeinrichtungen und Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen, Büro- und Geschäftsprozessen, Förder- und Transportmitteln sowie mit der Produktions-, Lager- und Entsorgungslogistikverwenden und Informationen zu diesen Themenbereichen auf einfachem und direktem Weg austauschen,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch mit Kundinnen und Kunden führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Schriftstücke schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen im Zusammenhang mit dem Leistungsangebot der Branche Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen, die sich mit Büroeinrichtungen und Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen, Büro- und Geschäftsprozessen, Förder- und Transportmitteln sowie mit der Produktions-, Lager- und Entsorgungslogistik befassen, Hauptpunkte entnehmen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und Themen aus dem eigenen Berufsumfeld oder persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Texte, in denen sehr gebräuchliche Alltagssprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenen Fach- und Sachtexten, in denen sehr gebräuchliche Fachsprache zur Anwendung kommt, Informationen entnehmen und Handlungen daraus ableiten,
  • Strichaufzählung
    persönliche und berufliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Fach- und Sachtexte.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige berufliche und persönliche Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zum Leistungsangebot der Branche in normalem Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    sich einfach und zusammenhängend zu Büroeinrichtungen und Arbeitsmaterialien, EDV- und Kommunikationssystemen, Büro- und Geschäftsprozessen, Förder- und Transportmitteln sowie zur Produktions-, Lager- und Entsorgungslogistik in normalem Sprechtempo äußern,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen mit Kundinnen und Kunden teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen sowie für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache berufsspezifische und persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Berufliches Umfeld. Berufsspezifische Fremdsprache.

Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung:

Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu den einzelnen Kompetenzbereichen und den dazu gehörenden Lehrstoffinhalten lösen.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Betriebswirtschaftlicher Unterricht ANGEWANDTE WIRTSCHAFTSLEHRE Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung rechtlich und rechnerisch überprüfen sowie bei Abweichungen geeignete Maßnahmen setzen,
  • Strichaufzählung
    können Stellenausschreibungen analysieren, die eigenen Fähigkeiten reflektieren, Karrierewege planen und sich auf Bewerbungsgespräche vorbereiten,
  • Strichaufzählung
    kennen Auflösungsarten von Dienstverhältnissen und können Konsequenzen abschätzen und aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, ihr Konsumverhalten reflektieren sowie finanzielle Entscheidungen treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können im Falle von finanziellen Problemen Schritte zur Entschuldung setzen,
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Spar- und Finanzierungsformen recherchieren, zu diesen Vergleichs- und Zinsrechnungen durchführen sowie darauf aufbauend unter Berücksichtigung ihrer eigenen Möglichkeiten eine Auswahl treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können Bankdienstleistungen sowohl im nationalen als auch im internationalen Zahlungsverkehr unter Berücksichtigung der Konditionen vergleichen und unter Beachtung der Datensicherheit nutzen,
  • Strichaufzählung
    können potenzielle Gefahrenquellen im Internet identifizieren und aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können die Inhalte von Kaufverträgen und anderer Verträge erläutern, Verträge unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen anbahnen, abschließen und erfüllen, die daraus resultierenden Konsequenzen abschätzen sowie die entsprechende mündliche und schriftliche Kommunikation abwickeln,
  • Strichaufzählung
    kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen beim gestörten Verlauf eines Vertrages und können die in diesem Fall zu setzenden Schritte ableiten,
  • Strichaufzählung
    können Preise für Anschaffungen berechnen, Tarife und Konditionen vergleichen, aufgrund des Preis-Leistungsverhältnisses eine qualitative und quantitative Auswahl treffen sowie diese begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die gesetzlichen Vorgaben für eine Rechnung, können die notwendigen Mengen- und Preisberechnungen durchführen sowie Rechnungen auf ihre Richtigkeit überprüfen,
  • Strichaufzählung
    können Vor- und Nachteile unterschiedlicher Zahlungsarten nennen und deren betriebswirtschaftliche sowie rechtliche Auswirkungen erklären,
  • Strichaufzählung
    können eine Struktur für eine Dokumentensammlung erstellen sowie bei Beschaffung und Verlust von Dokumenten die notwendige Kommunikation unter Nutzung des E-Governments durchführen,
  • Strichaufzählung
    können einen Versicherungsbedarf abschätzen, das Kosten-Nutzenverhältnis beurteilen und ihre Versicherungsabschlüsse begründen,
  • Strichaufzählung
    können ihr Konsumverhalten hinsichtlich der volkswirtschaftlichen Auswirkungen darstellen und analysieren,
  • Strichaufzählung
    können volkswirtschaftliche Zusammenhänge auf Grundlage des Wirtschaftskreislaufes erklären und ihre eigene Rolle in diesem darstellen,
  • Strichaufzählung
    können grundlegende Begriffe der Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik unter Berücksichtigung von Medienberichten erklären.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Entlohnung. Stellenbewerbung. Auflösung von Dienstverhältnissen. Private Haushaltsplanung. Privatkonkurs. Spar- und Finanzierungsformen. Internetsicherheit. Datenschutz. Verträge. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Angebotsvergleiche. Rechnungen. Zahlungsverkehr. Dokumente und Urkunden. E-Government. Versicherungen. Wirtschaftskreislauf. Volkswirtschaft. Wirtschaftspolitik.

Lehrstoff der Vertiefung:

Entlohnung. Spar- und Finanzierungsformen. Verträge. Preis-, Tarif- und Konditionsvergleiche. Angebotsvergleiche. Zahlungsverkehr.

Kompetenzbereich Unternehmensorganisation und -führung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Grundbegriffe des Marketings beschreiben, in Grundzügen die Funktionsweise der marketingpolitischen Instrumente erklären sowie Marketing- und Werbestrategien vergleichen,
  • Strichaufzählung
    können sowohl Funktionen als auch Aufgaben von Unternehmensmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, Bevollmächtigten im Unternehmen, Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeitern sowie Handelsvermittlerinnen und -vermittlern erklären und Unterschiede aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung des Unternehmensgesetzbuches sowie der Gewerbeordnung und können auf dieser Basis unter Einbeziehung der Unternehmensformen die erforderlichen Schritte für eine Unternehmensgründung aufzeigen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können verschiedene Formen von Insolvenzverfahren unterscheiden und deren Folgen abschätzen,
  • Strichaufzählung
    können betriebliche Steuern und Abgaben nennen sowie steuerrelevante Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung der Ökobilanz, können Ökobilanzen analysieren sowie erforderlichenfalls Verbesserungsmaßnahmen vorschlagen und begründen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Marketing. Vollmachten. Unternehmensgesetzbuch. Gewerbeordnung. Unternehmensgründung. Unternehmensauflösung. Steuern und Abgaben. Ökobilanz.

Lehrstoff der Vertiefung:

Steuern und Abgaben.

Kompetenzbereich Geschäftsprozesse Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können die Notwendigkeit und die unterschiedlichen Möglichkeiten des betrieblichen Rechnungswesen erläutern, Grundlagen und Formvorschriften der Buchführung beschreiben sowie aufgrund branchenbezogener Geschäftsfälle Aufzeichnungen führen,
  • Strichaufzählung
    können Auswirkungen von Buchungen darstellen sowie einfache Bilanzen lesen und interpretieren,
  • Strichaufzählung
    können den Unterschied zwischen Kostenarten und Kostenstellen erklären,
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung des Budgets für die Unternehmensführung erläutern,
  • Strichaufzählung
    kennen den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung sowie deren Bedeutung für Unternehmen und können anhand einer Gewinn- und Verlustrechnung Kennzahlen berechnen.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Grundlagen der Buchführung. Formvorschriften. Aufzeichnungen. Kostenrechnung. Budget. Gewinn- und Verlustrechnung.

Lehrstoff der Vertiefung:

Kostenrechnung.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHES PROJEKTPRAKTIKUM Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Arbeitnehmerveranlagung online durchführen,
  • Strichaufzählung
    Bewerbungsunterlagen situationsgerecht erstellen sowie Bewerbungs- und Aufnahmegespräche führen,
  • Strichaufzählung
    den Inhalt von Dienstzeugnissen interpretieren,
  • Strichaufzählung
    computerunterstützt Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen und einen Haushaltsplan erstellen,
  • Strichaufzählung
    Unterstützungsangebote für Lehrlinge recherchieren und beantragen,
  • Strichaufzählung
    Finanzkonditionen berechnen und vergleichen, Förderungen beantragen sowie bei finanziellen Engpässen die erforderliche mündliche oder schriftliche Kommunikation durchführen,
  • Strichaufzählung
    die Funktionen eines Computers bedarfsgerecht nutzen, auftretende Fehlermeldungen analysieren, auftretende Probleme lösen sowie unterschiedliche Dateiformate richtig einsetzen,
  • Strichaufzählung
    Texte inhaltlich, formal und sprachlich richtig erstellen sowie diese mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes effizient bearbeiten, gestalten, überprüfen und drucken,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen mit Hilfe von Tabellenkalkulationen durchführen und Tabellenkalkulationsprogramme zur Lösung kaufmännischer Aufgabenstellungen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    aktuelle Mittel der Kommunikationstechnologie einsetzen, Internetrecherchen durchführen und verantwortungsbewusst mit Informationstechnologien umgehen,
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
  • Strichaufzählung
    die notwendige mündliche und schriftliche Kommunikation für Geschäftsfälle in Verbindung mit dem Kaufvertrag abwickeln,
  • Strichaufzählung
    bei Vertragsunregelmäßigkeiten auf Basis der rechtlichen Möglichkeiten situationsadäquate Maßnahmen setzen und den notwendigen Schriftverkehr durchführen,
  • Strichaufzählung
    Aufträge, Lieferscheine und Rechnungen computerunterstütz ausstellen und bearbeiten,
  • Strichaufzählung
    einen Zahlungsverkehr vorbereiten,
  • Strichaufzählung
    E-Government Anwendungen situationsadäquat nutzen,
  • Strichaufzählung
    den Schriftverkehr mit Versicherern durchführen,
  • Strichaufzählung
    Verbesserungsvorschläge betreffend nachhaltiges Verhalten für ihr Umfeld entwickeln und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Informationen interpretieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Arbeitnehmerveranlagung. Finanzmanagement. Stellenbewerbung. Dienstzeugnisse. Funktionen des Computers. Standardsoftware. Datenmanagement, -schutz und -sicherheit. Informations- und Kommunikationssysteme. Kaufvertrag. Vertragsunregelmäßigkeiten. Rechnungen. Zahlungsverkehr. E-Government. Schriftverkehr. Nachhaltigkeit. Volkswirtschaft.

Kompetenzbereich Unternehmensorganisation und -führung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können für ein Produkt bzw. eine Dienstleistung oder für ein Unternehmen ein Marketingkonzept unter Einbeziehung werbestrategischer Maßnahmen vorschlagen, begründen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    können im Rahmen eines Projektes die Schritte einer Unternehmensgründung unter Einbeziehung eines Marketingkonzeptes entwickeln, argumentieren und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung von Verbesserungsprozessen und können einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess durch gezielte Maßnahmen fördern.

Lehrstoff:

Marketing. Unternehmensgründung. Verbesserungsprozesse.

Kompetenzbereich Geschäftsprozesse Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Belege Einnahmen und Ausgaben zuordnen, diese erfassen, den Erfolg ermitteln sowie eine Umsatzsteuervoranmeldung ausfüllen und ein Inventarium erstellen,
  • Strichaufzählung
    Belege analysieren, nummerieren sowie dem österreichischen Einheitskontenrahmen entsprechend vorkontieren,
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle fachgerecht verbuchen,
  • Strichaufzählung
    Kalkulationen sowohl manuell als auch mit einer Standardsoftware durchführen,
  • Strichaufzählung
    Investitionskostenberechnungen durchführen und die Ergebnisse interpretieren,
  • Strichaufzählung
    Kennzahlen für das Budget ermitteln sowie Soll-Ist Abweichungen der Kennzahlen darstellen und erklären.

Lehrstoff:

Buchführung. Kennzahlen. Standardsoftware. Kalkulationen.

Fachunterricht LOGISTIK Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Papiere des Wareneinganges und können diese fachgerecht ausfüllen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Methoden der Wareneingangskontrolle und können geeignete Maßnahmen für den Fall von Unregelmäßigkeiten erarbeiten,
  • Strichaufzählung
    können geeignete Bestellverfahren für Produkte in Abhängigkeit von Verbrauch und Wert auswählen,
  • Strichaufzählung
    können die Notwendigkeit von berufsspezifischen betrieblichen Versicherungen beurteilen sowie Versicherungsentscheidungen treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Arten des Versandes sowie entsprechende Logistikdienstleister und können eine geeignete Variante bzw. Kombination anwendungsbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    kennen die wichtigsten weltweiten Handelswege und Handelszentren und können deren Bedeutung für die Volkswirtschaft bewerten und diskutieren.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Wareneingang. Unregelmäßigkeiten bei der Warenübernahme. Bestellverfahren. Berufsspezifische Versicherungen. Versand. Globaler Handel.

Lehrstoff der Vertiefung:

Bestellverfahren. Berufsspezifische Versicherungen.

Kompetenzbereich Unternehmensorganisation und -führung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Abteilungen, die an logistischen Prozessen beteiligt sind, und können die zur Prozessabwicklung benötigten Informationen an die betreffenden Abteilungen weiterleiten,
  • Strichaufzählung
    kennen Grundsätze des strategischen Einkaufes, können Zusammenhänge bei der Güterbeschaffung darlegen sowie deren Einfluss auf die Standortwahl eines Unternehmens erklären,
  • Strichaufzählung
    kennen die steuerliche und zolltechnische Belastung bei der Beschaffung von Waren aus einem Drittland und können entsprechende Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können die Bedeutung von Standards sowie die Funktion und Organisation der Qualitätssicherung für Unternehmen erläutern,
  • Strichaufzählung
    kennen Ziele von Green Logistics und können deren Einfluss auf das tägliche Leben diskutieren und präsentieren.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Unternehmensorganisation. Supply Chain. Zoll. Außenhandel. Qualitätssicherung. Green Logistics.

Lehrstoff der Vertiefung:

Supply Chain. Zoll.

Kompetenzbereich Geschäftsprozesse Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Inventurarten beschreiben und unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen argumentieren,
  • Strichaufzählung
    können berufsspezifische Kosten berechnen und Lageraufträge abrechnen,
  • Strichaufzählung
    kennen logistische Kennzahlen, können diese berechnen und die Ergebnisse interpretieren.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Inventur. Kostenrechnung. Kennzahlen.

Lehrstoff der Vertiefung:

Kennzahlen.

Kompetenzbereich Logistische Prozesse Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Codierungsmöglichkeiten in der Logistik und können geeignete Codes für Produkte auswählen,
  • Strichaufzählung
    kennen Qualitätskennzeichen von Ladehilfsmitteln und können anhand dieser eine fachgerechte Auswahl treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können Gefahrenstoffe erkennen, entsprechende Kennzeichnungen beschreiben sowie Maßnahmen für den fachgerechten Umgang mit Gefahrgut recherchieren, erklären und bei der Auswahl von Lager- und Transportbedingungen berücksichtigen,
  • Strichaufzählung
    können eine geeignete Verpackung für Waren entsprechend den Eigenschaften und Beanspruchungen der Produkte sowie unter Berücksichtigung von Modulmaßen und Standards auswählen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Lagerarten und Lagerformen, können diese beschreiben, geltende Sicherheitsvorschriften und Arbeitsschutzgesetze erläutern sowie Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Lagerstrategien und können diese fachgerecht auswählen sowie deren Anwendung beschreiben und begründen,
  • Strichaufzählung
    kennen die Bedeutung verschiedener Fördermittel für den innerbetrieblichen Transport und können deren Einsatz beschreiben,
  • Strichaufzählung
    können die Warenversorgung einer Produktion mit Komponenten, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen sowie den erforderlichen Lagerplatzbedarf ermitteln,
  • Strichaufzählung
    können unterschiedliche Kommissionierungsmethoden und –verfahren beschreiben und vergleichen,
  • Strichaufzählung
    kennen rechtliche Grundlagen der beförderungs- und betriebssicheren Verladung und können die fachgerechte Durchführung der Verladung organisieren,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Ladungssicherungsmethoden, können diese beschreiben sowie eine einsatzbezogene Auswahl treffen und begründen,
  • Strichaufzählung
    können die Unterschiede zwischen Spediteuren, Frachtführern und Lagerhaltern beschreiben, deren Aufgaben und Zuständigkeiten erklären sowie Möglichkeiten der Zusammenarbeit aufzeigen,
  • Strichaufzählung
    können die Funktionsweise sowie Vor- und Nachteile des multimodalen Transports beschreiben,
  • Strichaufzählung
    kennen die Aufgaben von Supply Chain Managern und sind in der Lage, die Supply Chain von Produkten darzustellen,
  • Strichaufzählung
    kennen Prinzipien und Kosten der Entsorgungslogistik und können die Entsorgung von Stoffen fachgerecht organisieren.

Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot sowie jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff:

Codierung. Ladehilfsmittel. Gefahrenstoffe. Gefahrgut. Verpackung. Lagerarten und -formen. Lagerstrategien. Fördermittel. Produktionslogistik. Kommissionierung. Distributionslogistik. Anforderungsprofile im Logistikgewerbe. Multimodaler Transport. Supply Chain Management. Entsorgungslogistik.

Lehrstoff der Vertiefung:

Fördermittel. Produktionslogistik. Supply Chain Management.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

LOGISTISCHES PROJEKTPRAKTIKUM Kompetenzbereich Wirtschaftliches Denken und Handeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die erforderliche Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ein Unternehmen ermitteln und entsprechende Maßnahmen ableiten,
  • Strichaufzählung
    Berechnungen mit Hilfe von Tabellenkalkulationen durchführen und Tabellenkalkulationsprogramme zur Lösung logistischer Aufgabenstellungen einsetzen,
  • Strichaufzählung
    die Warenübernahme nach den gesetzlichen Regeln sowie unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten von Absendern, Empfängern und Frachtführern abwickeln,
  • Strichaufzählung
    Wareneingangskontrollen fachgerecht durchführen sowie bei Unregelmäßigkeiten situationsadäquate Handlungen setzen,
  • Strichaufzählung
    Angebotsvergleiche durchführen und geeignete Lieferfirmen fachgerecht auswählen,
  • Strichaufzählung
    geeignete Bestellverfahren für Produkte einsetzen,
  • Strichaufzählung
    die geeignete Abrufmenge unter Berücksichtigung der optimalen Bestellmenge ermitteln sowie den Warenabruf fachgerecht ausführen,
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten, die der europäische Wirtschaftsraum und der europäische Arbeitsmarkt bieten, recherchieren und aufzeigen.

Lehrstoff:

Personaleinsatz. Tabellenkalkulation. Warenübernahme. Unregelmäßigkeiten bei der Warenübernahme. Angebotsvergleiche. Bestellverfahren. Europäischer Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt.

Kompetenzbereich Unternehmensorganisation und -führung Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    logistische Bereiche grob dimensionieren und planen,
  • Strichaufzählung
    infrastrukturelle Planungen im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung durchführen sowie ihre Entscheidungen begründen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Import- und Exportaufträge fachgerecht bearbeiten,
  • Strichaufzählung
    betriebliche Aufgaben entsprechend den Qualitätsstandards des Unternehmens durchführen und Standardänderungen fachgerecht dokumentieren.

Lehrstoff:

Unternehmensgründung. Import. Export. Qualitätsmanagement.

Kompetenzbereich Geschäftsprozesse Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Ablauf und die Organisation einer Inventur planen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    logistische Kennzahlen analysieren und Verbesserungsmöglichkeiten ableiten.

Lehrstoff:

Inventur. Kennzahlen.

Kompetenzbereich Logistische Prozesse Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Waren anhand von Codes identifizieren,
  • Strichaufzählung
    geeignete Fördermittel für die Lagerung auftragsbezogen auswählen und deren Einsatz argumentieren,
  • Strichaufzählung
    notwendige Informationen zur Optimierung des Warenbestandes sammeln sowie Waren fachgerecht klassifizieren,
  • Strichaufzählung
    Waren fachgerecht verpacken, Verpackungen verschließen, Informationen für den Empfänger anbringen sowie die Stauplanung einer Ladeeinheit durchführen,
  • Strichaufzählung
    Lagerbereiche unter Berücksichtigung der notwendigen Kapazität und einschlägiger Sicherheitsvorschriften fachgerecht planen sowie die Planungsergebnisse präsentieren,
  • Strichaufzählung
    die Lagerplanung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lagerstrategien durchführen,
  • Strichaufzählung
    Förder- und Hilfsmittel gezielt zur Erhöhung der Produktivität im Lager sowie zur Steigerung der Arbeitsergonomie auswählen,
  • Strichaufzählung
    den Nachschub mit Komponenten, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen, organisieren und durchführen,
  • Strichaufzählung
    Kommissionierungsvorgänge fachgerecht organisieren,
  • Strichaufzählung
    den Warenausgang planen und organisieren sowie die Ergebnisse präsentieren,
  • Strichaufzählung
    einen multimodalen Transport planen und organisieren,
  • Strichaufzählung
    Optimierungsmöglichkeiten in der Entsorgungslogistik eines Unternehmens aufzeigen und diskutieren.

Lehrstoff:

Codierung. Lagerung. Fördermittel. Kennzahlen. Verpackung. Produktionslogistik. Kommissionierung. Distributionslogistik. Multimodaler Transport. Entsorgungslogistik.

FREIGEGENSTÄNDE LEBENDE FREMDSPRACHE Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter der Voraussetzung, dass langsam und deutlich gesprochen wird, vertraute Wörter, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze, die sich auf sie selbst, die Familie und das Umfeld beziehen, verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können einzelne vertraute Namen und Wörter sowie ganz einfache Sätze aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen,
  • Strichaufzählung
    sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Wendungen und Sätzen über ihren Wohn- und Arbeitsort berichten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Mitteilungen, Grußkarten und kurze einfache Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    Basisinformationen aus dem persönlichen Umfeld in Formulare eintragen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verstehen,
  • Strichaufzählung
    das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen verstehen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache Texte und Alltagstexte aus dem persönlichen Umfeld sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    ganz kurze einfache persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich in einfachen routinemäßigen Situationen verständigen, um Informationen einfach und direkt auszutauschen,
  • Strichaufzählung
    einzelne Sätze und häufig verwendete Ausdrücke, die sich auf sie selbst, die Familie, das Umfeld, Einkaufsmöglichkeiten und -gewohnheiten sowie Freizeitaktivitäten beziehen, verwenden, sich selbst oder andere Personen beschreiben und vorstellen sowie mit einfachen Mitteln über die eigene Herkunft und berufliche Ausbildung berichten,
  • Strichaufzählung
    ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst das Gespräch in Gang zu halten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau A2 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können unter Zuhilfenahme von Vorlagen

  • Strichaufzählung
    kurze einfache Notizen, Mitteilungen und Mails schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Hören im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können,

  • Strichaufzählung
    sofern klare Standardsprache zur Anwendung kommt, Hörtexten und Dialogen Hauptpunkte entnehmen sowie vertraute Dinge aus den Bereichen Beruf, Schule und Freizeit verstehen,
  • Strichaufzählung
    wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird, Medienberichten zu aktuellen Ereignissen und persönlichen Interessengebieten zentrale Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld.

Kompetenzbereich Lesen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Alltagstexte und literarische Texte, in denen sehr gebräuchliche Sprache zur Anwendung kommt, sinnerfassend lesen,
  • Strichaufzählung
    persönliche Korrespondenz sinnerfassend lesen und Handlungen daraus ableiten.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Literatur und Medien.

Kompetenzbereich Sprechen im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im Alltag und auf Reisen geläufige Situationen sprachlich bewältigen,
  • Strichaufzählung
    über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben,
  • Strichaufzählung
    initiativ an Gesprächen teilnehmen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Freies Kommunizieren.

Kompetenzbereich Schreiben im Kompetenzniveau B1 Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Notizen und Konzepte für das freie Sprechen und für Telefongespräche schreiben,
  • Strichaufzählung
    einfache persönliche Korrespondenz schreiben,
  • Strichaufzählung
    nach Mustern einen Lebenslauf und Bewerbungen schreiben,
  • Strichaufzählung
    Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen,
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Textsorten verfassen.

Lehrstoff:

Persönliches Umfeld. Kreatives Schreiben.

DEUTSCH Kompetenzbereich Zuhören Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    verbale und nonverbale Elemente sowie Gestaltungsmittel der Kommunikation erkennen und verstehen,
  • Strichaufzählung
    aktiv zuhören, unterschiedliche Kommunikationsebenen wahrnehmen und sich in die Gedanken- und Gefühlswelt anderer hineinversetzen sowie situationsadäquate Reaktionen ableiten.

Lehrstoff:

Aktives Zuhören. Verbale und nonverbale Signale. Kommunikationsebenen.

Kompetenzbereich Sprechen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    können Gesprächsverhalten reflektieren, sich gesprächsfördernd verhalten, nonverbale Signale gezielt einsetzen sowie sich personen- und situationsadäquat ausdrücken,
  • Strichaufzählung
    können zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie aus dem Berufs- und Privatleben mündlich Stellung nehmen, sich konstruktiv an Gesprächen und Diskussionen beteiligen und auf Gesprächsbeiträge angemessen reagieren,
  • Strichaufzählung
    können Stil- und Sprachebenen unterscheiden sowie diese situationsadäquat einsetzen,
  • Strichaufzählung
    kennen unterschiedliche Präsentationstechniken und können ihre Anliegen vor Publikum vorbringen und referieren.

Lehrstoff:

Verbale und nonverbale Kommunikation. Gesprächsförderndes Verhalten. Gesprächs- und Umgangsformen. Präsentationstechniken. Stil- und Sprachebenen.

Kompetenzbereich Lesen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    still und laut sinnerfassend sowie gestaltend lesen,
  • Strichaufzählung
    Texten Informationen entnehmen und Bezüge zu anderen Texten, zum eigenen Wissen und zu individuellen Erfahrungen sowie zu unterschiedlichen Weltansichten und Denkmodellen herstellen.

Lehrstoff:

Lesestrategien. Textinterpretation.

Kompetenzbereich Schreiben Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    zu aktuellen Themen der Gesellschaft sowie des beruflichen und außerberuflichen Bereichs schriftlich Stellung nehmen,
  • Strichaufzählung
    Texte mit unterschiedlichen Intentionen zielgruppenadäquat verfassen,
  • Strichaufzählung
    mit analogen und digitalen Medienangeboten kritisch umgehen und diese situationsgerecht nutzen,
  • Strichaufzählung
    Rechtschreib- und Grammatikregeln anwenden, Nachschlagewerke verwenden sowie ihren Grund-, Fach- und Fremdwortschatz erweitern und festigen.

Lehrstoff:

Schriftliche Kommunikation. Verfassen und Lesen unterschiedlicher Textsorten. Umgang mit Informationsquellen. Orthografie und Grammatik.

ANGEWANDTE MATHEMATIK Kompetenzbereich Zahlen und Maße Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Mengen der natürlichen, ganzen, rationalen und reellen Zahlen anhand der auf ihnen durchführbaren Rechenoperationen unterscheiden, Zahlen diesen Zahlenmengen zuordnen und Berechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten situationsadäquat verwenden und Umrechnungen durchführen,
  • Strichaufzählung
    Prozentangaben verstehen, berufsspezifische Berechnungen mit diesen durchführen sowie absolute Größen als Prozentwerte ausdrücken und Änderungsraten bestimmen,
  • Strichaufzählung
    Verhältnisrechnungen durchführen und den Lösungsweg erklären.

Lehrstoff:

Zahlenmengen. Maßeinheiten. Prozentrechnung. Verhältnisrechnungen.

Kompetenzbereich Algebra und Geometrie Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Zusammenhänge mit Hilfe von Variablen, Termen und Formeln beschreiben, Terme vereinfachen und Formeln nach vorgegebenen Größen umformen,
  • Strichaufzählung
    Gleichungen und Ungleichungen lösen und grafisch darstellen,
  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Fragestellungen als lineare Gleichungssysteme darstellen und diese lösen,
  • Strichaufzählung
    geometrische und trigonometrische Berechnungen durchführen.

Lehrstoff:

Terme. Formeln. Gleichungen. Ungleichungen. Lineare Gleichungssysteme. Geometrie und Trigonometrie.

Kompetenzbereich Funktionale Zusammenhänge Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    den Begriff Funktion definieren sowie funktionale Zusammenhänge in ihrem Berufsfeld erkennen und präsentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionen benennen, in Abhängigkeit ihrer Parameter skizzieren, anhand ihrer Eigenschaften unterscheiden sowie geeignete Funktionen für die Beschreibung berufsspezifischer Zusammenhänge auswählen und argumentieren,
  • Strichaufzählung
    Funktionsparameter interpretieren, anhand vorgegebener Daten ermitteln und die Funktionsgleichung zur Bestimmung unbekannter Funktionswerte nutzen.

Lehrstoff:

Funktionstypen. Eigenschaften von Funktionen. Funktionsgleichungen.

Kompetenzbereich Stochastik Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler kennen Verfahren der deskriptiven Statistik und können diese auf berufsspezifische Daten anwenden sowie die Ergebnisse interpretieren und präsentieren.

Lehrstoff:

Beschreibende Statistik.

Schularbeiten:

Bei mindestens 20 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Eine Schularbeit (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

Bei mindestens 40 Unterrichtsstunden auf der betreffenden Schulstufe:

Zwei Schularbeiten (je nach Bedarf ein- oder zweistündig).

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN BEWEGUNG UND SPORT Kompetenzbereich Grundlagen zum Bewegungshandeln Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können Methoden zur Schulung der konditionellen, koordinativen und beweglichkeitsbezogenen Fähigkeiten eigenverantwortlich anwenden.

Lehrstoff:

Übungen aus den Bereichen Turnen, Gymnastik, Leichtathletik und Schwimmen. Übungen an Fitnessgeräten. Sportmotorische Tests.

Kompetenzbereich Leistungsorientierte und spielerische Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    ihr Leistungsvermögen in Bewegungshandlungen einschätzen,
  • Strichaufzählung
    Regeln einhalten und sich fair verhalten sowie das Verhalten auf Spielsituationen abstimmen und taktische Entscheidungen in der Gruppe bzw. Mannschaft treffen,
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Wettbewerbe und Sportspiele organisieren und leiten.

Lehrstoff:

Wettbewerbe und Spiele. Trendsportarten.

Kompetenzbereich Gestaltende und darstellende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    sich durch Bewegung ausdrücken und verständigen,
  • Strichaufzählung
    Bewegung gestalten und kreative Ausdrucksmöglichkeiten finden.

Lehrstoff:

Pantomime. Gefühle durch Bewegungen darstellen. Tanz. Musikgymnastik. Rhythmische Gymnastik und Akrobatik.

Kompetenzbereich Gesundheitsorientierte und ausgleichende Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    körperliche Belastungssymptome und deren Ursachen erkennen sowie mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit beschreiben,
  • Strichaufzählung
    alltägliche Bewegungshandlungen durch gezielte Übungen verbessern und berufsspezifische Belastungen ausgleichen.

Lehrstoff:

Funktionsgymnastik. Regeneration. Atemtechniken. Entspannungs- und Dehntechniken.

Kompetenzbereich Erlebnisorientierte Bewegungshandlungen Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können herausfordernde Bewegungssituationen aufsuchen, persönliche Grenzen und Verhaltensweisen erfahren, Erlebnisse selbst und in der Gruppe reflektieren sowie Gefahren einschätzen.

Lehrstoff:

Bergsport. Gleit- und Rollsport. Wassersport. Ballspiele. Sportveranstaltungen.

ANGEWANDTE INFORMATIK Kompetenzbereich Informationssysteme, Mensch und Gesellschaft Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, Computerarbeitsplätze nach gesundheitlichen, ergonomischen, ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten zu analysieren sowie Optimierungsmöglichkeiten vorzuschlagen und zu präsentieren,
  • Strichaufzählung
    kennen Vor- und Nachteile marktüblicher Betriebssysteme, können ein Betriebssystem in Betrieb nehmen, Software installieren und deinstallieren sowie Geräteverbindungen entsprechend ihrem Einsatzgebiet unterscheiden und fallbezogen auswählen,
  • Strichaufzählung
    sind in der Lage, einen sorgsamen Umgang mit privaten und beruflichen Informationen sowie mit sensiblen Daten aufzuzeigen und das eigene Verhalten zu reflektieren,
  • Strichaufzählung
    können Möglichkeiten der Datensicherung anwenden sowie Daten vor unberechtigtem Zugriff im persönlichen und beruflichen Umfeld schützen,
  • Strichaufzählung
    können Daten in verschiedenen Formaten erkennen, geeignete Dateiformate auswählen und begründen sowie eine Dateistruktur anlegen und Dateien effizient verwalten,
  • Strichaufzählung
    können Daten importieren, exportieren, überprüfen und weiterverarbeiten,
  • Strichaufzählung
    können Dateien fachgerecht konvertieren,
  • Strichaufzählung
    können die umwelt- und fachgerechte Entsorgung von Hardware und Verbrauchsmaterialien beschreiben.

Lehrstoff:

Computerarbeitsplätze. Betriebssysteme. Datenschutz. Datensicherheit. Dateiverwaltung. Entsorgung.

Kompetenzbereich Textverarbeitung, Präsentation und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Schriftstücke mit Hilfe von Textverarbeitungssoftware effizient und strukturiert erstellen, bearbeiten und drucken,
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme unterschiedlicher Software sowie Visualisierungs- und Strukturierungstechniken Besprechungs- und Präsentationsunterlagen erstellen,
  • Strichaufzählung
    E-Mails verantwortungsbewusst nutzen und verwalten,
  • Strichaufzählung
    mit Hilfe elektronischer Medien unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen Informationen beschaffen und verarbeiten sowie die Möglichkeiten der Nachrichtenübermittlung situationsadäquat auswählen,
  • Strichaufzählung
    Bilder und Grafiken mit geeigneter Software verantwortungsbewusst bearbeiten.

Lehrstoff:

Schriftstücke. Besprechungs- und Präsentationsunterlagen. E-Mail. Dateien. Informationsmedien. Bildbearbeitung.

Kompetenzbereich Tabellenkalkulation und Datenbanken Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    kennen Einsatzbereiche von Tabellenkalkulationssoftware und können mit dieser einfache Berechnungen unter Verwendung von Formeln und Funktionen durchführen,
  • Strichaufzählung
    können Diagramme erstellen und Datenbestände auswerten,
  • Strichaufzählung
    können einfache Datenbanken unter Verwendung eines Standardprogrammes anlegen, verwalten und bearbeiten sowie Abfragen in Datenbanken durchführen und die Ergebnisse präsentieren.

Lehrstoff:

Tabellenkalkulationssoftware. Datenbanken.

FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe:

Die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen jene Kompetenzen entwickeln, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Pflichtgegenstände des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes.

Wie im entsprechenden Pflichtgegenstand unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen notwendig sind.

Im RIS seit

27.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2020

Gesetzesnummer

20009625

Dokumentnummer

NOR40207940

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