Bundesrecht konsolidiert

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Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 § 0

Kurztitel

Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 280/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

29.09.2015

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ASV 2015

Index

55 Wirtschaftslenkung

Titel

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Sicherheit von Aufzügen und von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015 – ASV 2015)
StF: BGBl. II Nr. 280/2015

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 198 aus 2016,

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph 2, Absatz eins, Maschinen-Inverkehrbringungs- und Notifizierungsgesetz 2015, MING 2015 Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2015,, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

Paragraph eins,

Anwendungsbereich

Paragraph 2,

Begriffsbestimmungen

Paragraph 3,

Freier Warenverkehr

Paragraph 4,

Inverkehrbringen, Bereitstellung auf dem Markt und Inbetriebnahme

Paragraph 5,

Wesentliche Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen

Paragraph 6,

Gebäude oder Bauwerke, in die Aufzüge eingebaut werden

Paragraph 6 a,

Ausnahmefälle betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbs (Anlage römisch eins Nummer 2.2 dritter Absatz)

Paragraph 6 b,

Umbau von Aufzügen mit CE-Kennzeichnung

2. Abschnitt
Pflichten der Wirtschaftsakteure

Paragraph 7,

Pflichten der Montagebetriebe

Paragraph 8,

Pflichten der Hersteller

Paragraph 9,

Bevollmächtigte

Paragraph 10,

Pflichten der Einführer

Paragraph 11,

Pflichten der Händler

Paragraph 12,

Umstände, unter denen die Pflichten der Hersteller auch für Einführer und Händler gelten

Paragraph 13,

Identifizierung der Wirtschaftsakteure

3. Abschnitt
Konformität von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

Paragraph 14,

Konformitätsvermutung bei Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

Paragraph 15,

Konformitätsbewertungsverfahren bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge

Paragraph 16,

Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge

Paragraph 17,

EU-Konformitätserklärung

Paragraph 18,

Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung

Paragraph 19,

Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung sowie anderer Kennzeichnungen

4. Abschnitt
Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen

Paragraph 20,

Informationspflichten der notifizierenden Behörde

Paragraph 21,

Anforderungen an notifizierte Stellen

Paragraph 22,

Zweigunternehmen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen

Paragraph 23,

Notifizierungsverfahren

Paragraph 24,

Änderung der Notifizierung

Paragraph 25,

Anfechtung der Kompetenz von notifizierten Stellen

Paragraph 26,

Pflichten der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit

Paragraph 27,

Meldepflichten der notifizierten Stellen

Paragraph 28,

Koordinierung der notifizierten Stellen

5. Abschnitt
Überwachung des Unionsmarktes, Kontrolle der auf den Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Paragraph 29,

Überwachung des Unionsmarktes und Kontrolle der auf dem Unionsmarkt gelangenden Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Paragraph 30,

Verfahren zur Behandlung von Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge mit denen ein Risiko verbunden ist, auf nationaler Ebene

Paragraph 31,

Risiken durch konforme Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Paragraph 32,

Formale Nichtkonformität

6. Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen

Paragraph 33,

Inkrafttreten

Verzeichnis der Anlagen

Anlage I

Wesentliche Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen

Anlage II

EU-Konformitätserklärung

Teil A

Inhalt der EU-Konformitätserklärung für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Teil B

Inhalt der EU-Konformitätserklärung für Aufzüge

 

 

Anlage III

Liste der Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Anlage IV

EU-Baumusterprüfung für Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge (Modul B)

Anlage V

Endabnahme für Aufzüge

Anlage VI

Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der produktbezogenen Qualitätssicherung bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Modul E)

Anlage VII

Konformität auf Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Modul H)

Anlage VIII

Konformität auf der Grundlage einer Einzelprüfung bei Aufzügen (Modul G)

Anlage IX

Konformität mit der Bauart mit stichprobenartiger Prüfung bei Sicherheitsbauteilen für Aufzüge (Modul C 2)

Anlage X

Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Produktqualitätssicherung bei Aufzügen (Modul E)

Anlage XI

Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung bei Aufzügen (Modul H 1)

Anlage XII

Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Produktionsqualitätssicherung bei Aufzügen (Modul D)

Anlage XIII

Verzeichnis der notifizierten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Anlage XIV

CE-Konformitätskennzeichnung

Anlage XV

Technische Kriterien und notwendige Gründe für das Vorliegen von Ausnahmefällen betreffend verringerte Schutzräume jenseits der Endstellungen des Fahrkorbes gemäß Paragraph 6 a,

Schlagworte

Übergangsbestimmung

Im RIS seit

15.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2016

Gesetzesnummer

20009310

Dokumentnummer

NOR40175303

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