Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Barumsatzverordnung
2015
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.2016
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BarUV 2015
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Tritt für vor dem 1. Jänner 2016 in Betrieb genommene Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten mit 1. Jänner 2027 in Kraft (vgl. § 9 Abs. 2).
Text
§ 5.
Bei Fahrausweisautomaten für Beförderungen im Personenverkehr, die nach dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden, besteht keine Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO, wenn die vollständige Erfassung der Fahrausweise gewährleistet ist.
Im RIS seit
10.09.2015
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2015
Gesetzesnummer
20009267
Dokumentnummer
NOR40174696