die Herstellung und die Verwendung von Recycling-Baustoffen als industriell hergestellte Gesteinskörnung durch die Behandlung von im Anhang 1 angeführten Stahlwerksschlacken für die Einsatzbereiche gemäß § 13 Z 8 und § 17 Z 3 und angeführten Stahlwerksschlacken für die Einsatzbereiche gemäß Paragraph 13, Ziffer 8 und Paragraph 17, Ziffer 3, und