Anlage 9
Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde umfasst die Prävention, Diagnostik, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen einschließlich Funktionsstörungen, Verletzungen, Fehlbildungen, Formveränderungen und Tumore der Nase, Nasennebenhöhlen, Tränen-Nasen-Wege, knöcherne Orbita, Gehör und Gleichgewichtsorgan, Hirnnerven, Lippen, Wangen, Zunge, Zungengrund, Mundboden, Tonsillen, Rachen, Kehlkopf, der oberen Luft- und Speisewege, der Kopfspeicheldrüsen sowie der Oto- und Rhinobasis sowie der Weichteile des Gesichtsschädels und des Halses.
B. Mindestdauer der Ausbildung
36 Monate Sonderfach–Grundausbildung
27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.