Anlage 5
Sonderfach Augenheilkunde und Optometrie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Augenheilkunde und Optometrie umfasst die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation der anatomischen und funktionellen Veränderungen des Sehorgans und seiner Adnexen, einschließlich der Optometrie und der plastisch, rekonstruktiven Operationen in der Periorbitalregion.
B. Mindestdauer der Ausbildung
36 Monate Sonderfach–Grundausbildung
27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.