Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 3
Inkrafttretensdatum
01.06.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ÄAO 2015
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Anlage 3
Sonderfach Anatomie
A. Definition des Aufgabengebiets
Das Sonderfach Anatomie umfasst die Lehre vom normalen Bau und Zustand des Körpers mit seinen Geweben und Organen, einschließlich systematischer topographisch-funktioneller Aspekte.
B. Mindestdauer der Ausbildung
45 Monate Sonderfach–Grundausbildung
27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.
Im RIS seit
03.06.2015
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2015
Gesetzesnummer
20009186
Dokumentnummer
NOR40170873