Bundesrecht konsolidiert

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Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Gebiet, das dem vom Finanzministerium, Taipeh, angewendeten Steuerrecht unterliegt § 0

Kurztitel

Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Gebiet, das dem vom Finanzministerium, Taipeh, angewendeten Steuerrecht unterliegt

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 385/2014

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

30.12.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 2.

Titel

Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Gebiet, das dem vom Finanzministerium, Taipeh, angewendeten Steuerrecht unterliegt
StF: BGBl. II Nr. 385/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph eins, des Bundesgesetzes über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 69 aus 2010,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres und dem Hauptausschuss des Nationalrats verordnet:

Im RIS seit

12.01.2015

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2015

Gesetzesnummer

20009067

Dokumentnummer

NOR40167678

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