Schlussbestimmungen
§ 16.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Direktzahlungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 491/2009, außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anwendbar, die sich bis einschließlich des Antragsjahres 2014 verwirklicht haben.