Bezugnahme auf Richtlinien
§ 6.Paragraph 6,
Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2011/91/EU über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt, ABl. Nr. L 334 vom 16.12.2011, in österreichisches Recht umgesetzt.