Bundesrecht konsolidiert

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Loskennzeichnungsverordnung § 5

Kurztitel

Loskennzeichnungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 230/2014

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

13.12.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Entfall der Angabe des Loses

Paragraph 5,

Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum in der Kennzeichnung angegeben, so kann die Angabe des Loses entfallen, sofern das genannte Datum aus der unverschlüsselten Angabe mindestens des Tages und des Monats, in dieser Reihenfolge, besteht.

Im RIS seit

19.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2014

Gesetzesnummer

20008938

Dokumentnummer

NOR40164811

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