Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verpackungsverordnung 2014
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 20
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
31.12.2021
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Information der Letztverbraucher
§ 20.Paragraph 20,
Sammel- und Verwertungssysteme haben die Letztverbraucher über den richtigen Umgang mit Verpackungsabfällen (Vermeidung, Wiederverwendung und getrennte Sammlung), die Rückgabemöglichkeiten für Letztverbraucher, die Zweckmäßigkeit einer ordnungsgemäßen Rückgabe von Verpackungsabfällen und die Verwertungsmöglichkeiten zu informieren. Diesbezügliche inhaltliche Vorgaben des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sind in die Vereinbarung mit der Verpackungskoordinierungsstelle aufzunehmen. Die bestehenden Strukturen der kommunalen Abfallberatung sind einzubeziehen.
Schlagworte
Sammelsystem
Im RIS seit
24.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2022
Gesetzesnummer
20008902
Dokumentnummer
NOR40163983