Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verpackungsverordnung 2014
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Außerkrafttretensdatum
29.12.2021
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
1. Abschnitt
Allgemeines
Ziele
§ 1.Paragraph eins,
Ziele dieser Verordnung sind
die Wiederverwendung von Verpackungen und Vermeidung von Verpackungsabfällen und – sofern diese Abfälle nicht vermeidbar sind – die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung solcher Abfälle, um die zu beseitigende Abfallmasse zu verringern und
die Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Verpackungen, um einen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Menschen, zur Abwehr von Gefahren für die natürlichen Lebensbedingungen von Tieren oder Pflanzen oder für den Boden und zur umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Verpackungsabfällen zu leisten.
Im RIS seit
24.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
03.01.2022
Gesetzesnummer
20008902
Dokumentnummer
NOR40163963