Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Personenstandsgesetz-Durchführungsverordnung 2013
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 27
Inkrafttretensdatum
01.11.2013
Außerkrafttretensdatum
24.05.2018
Abkürzung
PStG-DV 2013
Index
41/03 Personenstandsrecht
Text
Dokumentation
§ 27.
Soweit sich aus der Datenverarbeitung selbst oder einem allenfalls beim Datenverkehr mit dem ZPR bekannt zu gebenden Bezug nicht die Nachvollziehbarkeit der Verwendungsvorgänge ergibt, sind Aufzeichnungen zu führen, die die Zulässigkeit der tatsächlich im Bereich des ZPR durchgeführten Verwendungsvorgänge im notwendigen Ausmaß überprüfbar machen.
Im RIS seit
07.11.2013
Zuletzt aktualisiert am
24.05.2018
Gesetzesnummer
20008627
Dokumentnummer
NOR40157708