Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auslands-KESt VO 2012
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
29.03.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.
Text
§ 3.
Ein Kapitalertragsteuerabzug von Kapitalerträgen im Sinne des § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c des Einkommensteuergesetzes 1988, deren Schuldner weder Wohnsitz noch Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat, unterbleibt in folgenden Fällen:
Wenn die Kapitalerträge von Wertpapieren stammen, die in einem Depot sind, wenn der Depotinhaber ein anderes in- oder ausländisches Kreditinstitut ist und die Kapitalerträge an den Depotinhaber ausbezahlt werden.
Unter den Voraussetzungen des § 94 Z 5 EStG 1988.
Im RIS seit
03.04.2012
Zuletzt aktualisiert am
03.04.2012
Gesetzesnummer
20007763
Dokumentnummer
NOR40137795