Bundesrecht konsolidiert

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Auslands-KESt VO 2012 § 2

Kurztitel

Auslands-KESt VO 2012

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 92/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 2

Inkrafttretensdatum

29.03.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.

Text

§ 2.

Bei tatsächlich ausgeschütteten und als ausgeschüttet geltenden Erträgen aus einem Investmentfonds im Sinne des Investmentfondsgesetzes oder einem Immobilienfonds im Sinne des Immobilien-Investmentfondsgesetzes findet § 1 Abs. 2 insoweit Anwendung, als diese aus ausländischen Kapitalerträgen gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 lit. a bis c des Einkommensteuergesetzes 1988 oder aus derartigen ausgeschütteten oder als ausgeschüttet geltenden Erträgen eines anderen Investmentfonds oder Immobilienfonds bestehen. Solche, dem Fonds zugegangenen Erträge sind einschließlich der anrechenbaren ausländischen Quellensteuer auf die Anteilsinhaber zum Ende des Fondsgeschäftsjahres zu verteilen.

Im RIS seit

03.04.2012

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2012

Gesetzesnummer

20007763

Dokumentnummer

NOR40137794

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/92/P2/NOR40137794

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