Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Forschungsprämienverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Anl. 2
Inkrafttretensdatum
29.12.2012
Außerkrafttretensdatum
09.08.2022
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist auf Forschungsprämien anzuwenden, die Wirtschaftsjahre betreffen, die nach dem 31. Dezember 2011 beginnen (vgl. § 14).
Text
Anhang II
Verzeichnis der Aufwendungen (Ausgaben) für Forschung und experimentelle Entwicklung (§ 108c Abs. 4 EStG 1988)Verzeichnis der Aufwendungen (Ausgaben) für Forschung und experimentelle Entwicklung (Paragraph 108 c, Absatz 4, EStG 1988)
Forschungsaufwendungen (Art; vor allfälliger Kürzung um steuerfreie Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln) | Betrag in Euro |
Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (z.B. freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Für Beschäftigte, die nicht ausschließlich in Forschung und experimenteller Entwicklung tätig sind, sind nur die der Arbeitsleistung für Forschung und experimentelle Entwicklung entsprechenden Anteile an diesen Aufwendungen (Ausgaben) einzubeziehen.
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Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) und unmittelbare Investitionen (einschließlich der Anschaffung von Grundstücken), soweit sie nachhaltig Forschung und experimenteller Entwicklung dienen (Anhang I, Teil A, Z 1)., Teil A, Ziffer eins,).
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Finanzierungsaufwendungen (-ausgaben), soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) zuzuordnen sind., Teil A, Ziffer eins,) zuzuordnen sind.
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Gemeinkosten, soweit sie der Forschung und experimentellen Entwicklung (Anhang I, Teil A, Z 1) zuzuordnen sind., Teil A, Ziffer eins,) zuzuordnen sind.
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Forschungsaufwendungen gesamt (Summe aus 1 bis 4) | |
Abzüglich steuerfreier Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs. 4 EStG 1988), die die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie mindern, und/oder Aufwendungen/Ausgaben, die von einer Mitteilung gemäß § 108c Abs. 2 Z 2 vorletzter Teilstrich erfasst sindAbzüglich steuerfreier Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (Paragraph 3, Absatz 4, EStG 1988), die die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie mindern, und/oder Aufwendungen/Ausgaben, die von einer Mitteilung gemäß Paragraph 108 c, Absatz 2, Ziffer 2, vorletzter Teilstrich erfasst sind | |
Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie gemäß Paragraph 108 c, EStG 1988 | |
Forschungsprämie gemäß § 108c EStG 1988Forschungsprämie gemäß Paragraph 108 c, EStG 1988 | |
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Im RIS seit
09.01.2013
Zuletzt aktualisiert am
10.08.2022
Gesetzesnummer
20008172
Dokumentnummer
NOR40145991