In Hinblick auf Siedlungsabfälle, die über die kommunale Sammlung entsorgt werden oder deren regelmäßige Übergabe durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung sichergestellt ist, können die in § 2Paragraph 2, Abs. 1Absatz eins, Z 1Ziffer eins, bis 3 genannten Personen ihre Aufzeichnungspflicht auch erfüllen, indem sie Aufzeichnungen über