Berichtigungen der technischen und organisatorischen Spezifikationen und der Zuordnungstabellen für die Begleitscheinmeldung, die notwendig sind, um eine ordnungsgemäße Meldung der Begleitscheindaten gemäß § 14Paragraph 14, Abs. 1Absatz eins und 2 in Verbindung mit Anhang 2 sicherzustellen,