Berichtigungen der technischen und organisatorischen Spezifikationen und der Zuordnungstabellen für die Begleitscheinmeldung, die notwendig sind, um eine ordnungsgemäße Meldung der Begleitscheindaten gemäß § 14 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang 2 sicherzustellen,Berichtigungen der technischen und organisatorischen Spezifikationen und der Zuordnungstabellen für die Begleitscheinmeldung, die notwendig sind, um eine ordnungsgemäße Meldung der Begleitscheindaten gemäß Paragraph 14, Absatz eins und 2 in Verbindung mit Anhang 2 sicherzustellen,