Absichtsmeldung, Mostwäger-Bestätigung
§ 7.Paragraph 7,
Für die Meldung der Ernte von Lesegut zur Herstellung von Prädikatswein (Absichtsmeldung gemäß § 12 Abs. 3 Weingesetz 2009) ist vom Weinbautreibenden das vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegebene Formblatt für die Absichtsmeldung zu verwenden. Für die Bestätigung über das Ergebnis der Lesegutkontrolle von Prädikatswein (Mostwäger-Bestätigung gemäß § 12 Abs. 6 Weingesetz 2009) ist das vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegebene Formblatt für die Mostwäger Für die Meldung der Ernte von Lesegut zur Herstellung von Prädikatswein (Absichtsmeldung gemäß Paragraph 12, Absatz 3, Weingesetz 2009) ist vom Weinbautreibenden das vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegebene Formblatt für die Absichtsmeldung zu verwenden. Für die Bestätigung über das Ergebnis der Lesegutkontrolle von Prädikatswein (Mostwäger-Bestätigung gemäß Paragraph 12, Absatz 6, Weingesetz 2009) ist das vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegebene Formblatt für die Mostwägerbestätigung zu verwenden.