Anlage
Liste der gemäß § 3 Abs. 1 genehmigungspflichtigen GüterListe der gemäß Paragraph 3, Absatz eins, genehmigungspflichtigen Güter
Handfeuerwaffen für Randfeuer-Hülsenpatronen die nicht von Position ML1 der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union im Sinne des § 1 der 1. AußHV 2011 erfasst sind, mit einem Kaliber von 12,7 mm (0,50 Inch) oder kleiner und Zubehör wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:Handfeuerwaffen für Randfeuer-Hülsenpatronen die nicht von Position ML1 der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union im Sinne des Paragraph eins, der 1. AußHV 2011 erfasst sind, mit einem Kaliber von 12,7 mm (0,50 Inch) oder kleiner und Zubehör wie folgt sowie besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
Gewehre, Karabiner, Revolver, Pistolen;
Ergänzende Anmerkung: vollautomatische Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen sind Verteidigungsgüter im Sinne des § 1 der 1. AußHV 2011;Ergänzende Anmerkung: vollautomatische Waffen für Randfeuer-Hülsenpatronen sind Verteidigungsgüter im Sinne des Paragraph eins, der 1. AußHV 2011;
Schalldämpfer, Ladestreifen und Mündungsfeuerdämpfer für die von lit. a erfassten Waffen;Schalldämpfer, Ladestreifen und Mündungsfeuerdämpfer für die von Litera a, erfassten Waffen;
Anmerkung 1: Die lit. a erfasst nicht Jagd- und Sportwaffen mit glattem Lauf, die nicht für militärische Zwecke besonders konstruiert sind;Anmerkung 1: Die Litera a, erfasst nicht Jagd- und Sportwaffen mit glattem Lauf, die nicht für militärische Zwecke besonders konstruiert sind;
Anmerkung 2: Die lit. a erfasst nicht für Exerziermunition besonders konstruierte Waffen, die keine von Position ML3 der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union im Sinne des § 1 der 1. AußHV 2011 erfasste Munition verschießen können.Anmerkung 2: Die Litera a, erfasst nicht für Exerziermunition besonders konstruierte Waffen, die keine von Position ML3 der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union im Sinne des Paragraph eins, der 1. AußHV 2011 erfasste Munition verschießen können.