(2)Absatz 2,Die Auswirkung der Belastungen auf die biologische Qualitätskomponente Phytoplankton ist im Einzelfall durch eine Experteneinschätzung auf der Grundlage der Z 2 des Anhanges C zum WRG 1959 zu beurteilen.Die Auswirkung der Belastungen auf die biologische Qualitätskomponente Phytoplankton ist im Einzelfall durch eine Experteneinschätzung auf der Grundlage der Ziffer 2, des Anhanges C zum WRG 1959 zu beurteilen.