(1)Absatz eins,Zur Beurteilung der biologischen Qualitätskomponente Fischfauna ist der Fischindex heranzuziehen. Der Fischindex besteht aus den Modulen
Nachweisqualität der Leitfischart,
proportionale Längenfrequenz der Leitfischart,
relative Reproduktion der typspezifischen Arten,
Fehlen von typspezifischen Arten und
Über- bzw. Unterschreitung der ursprünglichen Biomasse
und wird als Abweichung des Zustandes jedes Moduls vom jeweiligen Referenzwert errechnet. Der Referenzwert der Module 1 bis 4 ist in Anlage K 1, der Referenzwert des Moduls 5 ist in der Anlage K 2 festgelegt.