Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
28.12.2010
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
LuF-PauschVO 2011
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist bei der Veranlagung für die Kalenderjahre 2011 bis einschließlich 2015 anzuwenden (vgl. § 15).
Text
Forstwirtschaft
§ 9.Paragraph 9,
Die Betriebsausgaben aus Forstwirtschaft sind unter sinngemäßer Anwendung des § 3 Abs. 2 zu berechnen. Die Betriebsausgaben aus Forstwirtschaft sind unter sinngemäßer Anwendung des Paragraph 3, Absatz 2, zu berechnen.
Im RIS seit
19.01.2011
Zuletzt aktualisiert am
06.05.2022
Gesetzesnummer
20007079
Dokumentnummer
NOR40125326