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Hufschmied/in-Ausbildungsordnung § 3

Kurztitel

Hufschmied/in-Ausbildungsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 186/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

BerufsbildNächster Suchbegriff

Paragraph 3,
  1. Absatz einsFür die Ausbildung im Lehrberuf Hufschmied/in wird folgendes Vorheriger SuchbegriffBerufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

5.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

6.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Geräte, Maschinen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe

7.

Kenntnis der Werk- (Eisen- und Nichteisenmetalle, Nichtmetalle, Verbundwerkstoffe) und Hilfsstoffe (Schmieröle, Schmierfette, Reinigungsstoffe, Brennstoffe), ihrer Eigenschaften, Verwendungs-, Verarbeitungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten unter Beachtung von einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien

8.

Führen von Gesprächen mit Vorgesetzten, Tierärzten, Kollegen, Kunden und Lieferanten unter Beachtung der fachgerechten Ausdrucksweise

9.

Beraten und Informieren von Kunden in Fragen zB der Hufpflege, des Hufbeschlages und der Pferdehaltung

10.

Grundkenntnisse der wichtigsten rechtlichen Vorschriften wie zB des Tierschutzgesetzes

11.

Kenntnis der Anatomie des Pferdes sowie der Funktion der Knochen, der Bänder, Sehnen und Muskeln der Gliedmaßen sowie der Abweichungen hinsichtlich Esel und Rind

12.

Kenntnis des Reit- und Fahrsportes sowie deren Auswirkungen auf den Hufbeschlag

13.

Kenntnis der Exterieur-beurteilung und der Konsequenzen von Exterieurfehlern

14.

Kenntnis der Beurteilung der Hornqualität

Mitarbeit beim Beurteilen und Bewerten der Hornqualität

Beurteilen und Bewerten der Hornqualität

15.

Kenntnis der Gangarten des Pferdes sowie deren Beurteilung

Beurteilen, Analysieren und Skizzieren der Gangarten des Pferdes

16.

Kenntnis der Pferdehaltung und des Umganges mit Pferden auch unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte

17.

Grundkenntnisse der Futtermittellehre, der Pferde-fütterung und des Dopings

18.

Kenntnis der allgemeinen Erkrankungen des Pferdes, der Huferkrankungen und ihrer Symptome, deren Erkennung sowie des PAT-Wertes

19.

Kenntnis der gängigen Therapien bei Huf-erkrankungen

20.

Kenntnis der Maßnahmen bei der Vernagelung (Nagelstich, Nageldruck)

Treffen von Maßnahmen bei Vernagelung

21.

Kenntnis der Lahmheit, der Lahmheituntersuchung und der Lahmheitsgrade

Mitarbeit bei der Zangenprobe

22.

Kenntnis der Hufpflege, der Beschlagsbedürftigkeit und der Beschlagsperiode

23.

Umgehen, Vorstellen und Vorführen von Pferden

Kenntnis der aktuellen Ausbildungsmethoden für Pferde

24.

Kenntnis des Umgangs mit schwierigen Pferden sowie der Anwendung von Hilfs- und Zwangsmittel zur Sicherheit

Umgehen mit schwierigen Pferden auch unter Anwendung von Hilfs- und Zwangsmitteln zur Sicherheit

25.

Kenntnis der Besonderheiten des Charakters der Esel und Rinder sowie deren Hufe bzw. Klauen und Eisen

Umgehen mit Eseln und Rindern sowie Bearbeiten von Eselhufen und Rinderklauen

26.

Grundkenntnisse der Chemie, Elektrotechnik und Kalorik

27.

Anfertigen von Skizzen wie zB Hufskizzen, Beschlagsskizzen

28.

Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, usw.

29.

Kenntnis der Einrichtungen eines mobilen und stationären Beschlagplatzes

Einrichten eines mobilen und stationären Beschlagplatzes

30.

Messen und Prüfen von mechanischen Größen unter Anwendung von Mess- und Prüfmitteln sowie Messen von Temperaturen

31.

Manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen wie zB Anreißen, Feilen, Sägen, Meißeln, Raspeln, Trennschneiden, Brennschneiden, Gewindeschneiden, Senken, Schleifen

32.

Kenntnis der Glüh- und Anlassfarben

33.

Schmieden und Warmbehandeln von Werkstoffen wie zB Wärmebehandeln, Härten, Glühen, Feuerführen und Warmmachen des Schmiedestückes, Strecken, Breiten, Spitzen, Stauchen, Lochen, Spalten, Richten, Biegen

34.

Herstellen bzw. Optimieren von Beschlagswerkzeug

35.

Herstellen von einschlägigen lösbaren (Schraub- und Nietverbindungen)

Herstellen von unlösbaren Verbindungen (wie zB Gasschmelzschweißen, Schutzgasschweißen, Elektroschweißen, Feuerschweißen, Hartlöten) unter Beachtung der Gefahren und unter Anwendung der Maßnahmen zur Unfallverhütung

36.

Kenntnis der Hufeisen- und Hufnägelarten, Hufeinlagen, Polsterungen, ihrer Herstellung und Anwendung

37.

Herstellen von Hufeisen nach Normen sowie Kalt- oder Warmrichten und -biegen von Hufeisen

38.

Mitarbeit beim Analysieren und Beurteilen der alten Beschläge, des Pferdes in statischen und dynamischen Zustand sowie des zu beschlagenden Hufes

Analysieren und Beurteilen der alten Beschläge, des Pferdes in statischen und dynamischen Zustand sowie des zu beschlagenden Hufes

39.

Entfernen der alten Beschläge und Auswählen der neuen passenden Hufeisen; Vernieten der Hufnägel

Korrigieren (Strahl pflegen, Sohle putzen, Tragrand kürzen) des Hufes und Beraspeln der Hufwand

40.

Versehen der Hufeisen mit den erforderlichen Bohrungen und Anfassungen

41.

Zurichten des Hufeisen gemäß Hufform, Anbringen der Hufeisen sowie Warmaufrichten des Hufeisen auf den Huf

42.

Auswählen der Nägel für Huf und Hufeisen, Aufnageln und Vernieten der Hufeisen sowie Endbearbeiten

43.

Prüfen des frisch beschlagenen Pferdes im statischen und dynamischen Zustand

44.

Kenntnis der Spezialbeschläge und deren Anwendung für unterschiedliche Sportdisziplinen

Herstellen von Spezialbeschlägen wie zB für Sprung- und Fahrpferde, Arbeitspferde, Esel, Maultiere, Ponys

45.

Kenntnis der Winterbeschläge und der gängigen Schnee-Einlagen und deren Anwendungen

46.

Kenntnis der abnormen Gangarten und Stellungen und der Korrekturbeschläge (Streifeisen, Eisen für Zehenschleifer, Stegeisen usw.)

Herstellen und Beschlagen von Korrekturbeschlägen

47.

Anwenden der gängigen Hufpflege- und Hufschutzprodukte

48.

Erstellen von Anboten und/oder Informationen über die betrieblichen Leistungen

49.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

50.

Kenntnis der Qualitätssicherung einschließlich der Reklamationsbearbeitung und Durchführung von betriebsspezifischen, qualitätssichernden Maßnahmen

51.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

52.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und der sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie über den Brandschutz

53.

Grundkenntnisse der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

54.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutze der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

55.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (Paragraphen 9 und 10 BAG)

56.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

  1. Absatz 2Bei der Ausbildung in den fachlichen Kenntnissen und Fertigkeiten ist – unter besonderer Beachtung der betrieblichen Erfordernisse und Vorgaben – auf die Persönlichkeitsbildung des Lehrlings zu achten, um ihm die für eine Fachkraft erforderlichen Schlüsselqualifikationen bezüglich Sozialkompetenz (wie Offenheit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit), Selbstkompetenz (wie Selbsteinschätzung, Selbstvertrauen, Eigenständigkeit, Belastbarkeit), Methodenkompetenz (wie Präsentationsfähigkeit, Rhetorik in deutscher Sprache, Verständigungsfähigkeit in den Grundzügen der englischen Sprache) und Kompetenz für das selbstgesteuerte Lernen (wie Bereitschaft, Kenntnis über Methoden, Fähigkeit zur Auswahl geeigneter Medien und Materialien) zu vermitteln.

Schlagworte

Betriebsform, Werkstoff, Eisenmetall, Verwendungsmöglichkeit, Verarbeitungsmöglichkeit, Reitsport, Hilfsmittel, Messmittel, Glühfarbe, Schraubverbindung, Hufeisenart, Sprungpferd, Hufpflegeprodukt, Hufschmiedin

Im RIS seit

21.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2015

Gesetzesnummer

20006811

Dokumentnummer

NOR40118970

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