Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes
2010
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 9
Inkrafttretensdatum
01.07.2010
Außerkrafttretensdatum
31.12.2020
Abkürzung
AVOG 2010 - DV
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Besteuerung von Berufssportlern im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008
§ 9.Paragraph 9,
Das Finanzamt Wien 1/23 wird mit der Erhebung der Einkommensteuer der gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 des Einkommensteuergesetzes 1988 dem Steuerabzug unterliegenden Berufssportler (Fußballer) hinsichtlich ihrer im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008 erzielten Einkünfte betraut. Das Finanzamt Wien 1/23 wird mit der Erhebung der Einkommensteuer der gemäß Paragraph 99, Absatz eins, Ziffer eins, des Einkommensteuergesetzes 1988 dem Steuerabzug unterliegenden Berufssportler (Fußballer) hinsichtlich ihrer im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Rahmen der Fußballeuropameisterschaft 2008 erzielten Einkünfte betraut.
Im RIS seit
14.06.2010
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2021
Gesetzesnummer
20006798
Dokumentnummer
NOR40118351