Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Kommunikationsparameter-, Entgelt- und Mehrwertdiensteverordnung 2009
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 113
Inkrafttretensdatum
30.06.2012
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
KEM-V 2009
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Wahl mit vorangestelltem Betreiberauswahl-Präfix
§ 113.Paragraph 113,
Die Funktionen bei Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes ergeben sich gemäß einer Verpflichtung nach § 41 TKG 2003. Jedenfalls ist die Wahl einer öffentlichen Kurzrufnummer für Notrufdienste nach der Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes zulässig. Solche Rufe sind den entsprechenden Notrufdiensten zuzustellen. Die Funktionen bei Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes ergeben sich gemäß einer Verpflichtung nach Paragraph 41, TKG 2003. Jedenfalls ist die Wahl einer öffentlichen Kurzrufnummer für Notrufdienste nach der Wahl eines Betreiberauswahl-Präfixes zulässig. Solche Rufe sind den entsprechenden Notrufdiensten zuzustellen.
Im RIS seit
04.07.2012
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2015
Gesetzesnummer
20006383
Dokumentnummer
NOR40140733