(5)Absatz 5Ist auf Grund einer Maßnahme der Gemeinschaft oder eines Mitgliedstaates – gestützt auf die entsprechende, in Anlage 1 Spalte 3 genannte Rechtsgrundlage – die Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen beim innergemeinschaftlichen Verbringen vorgeschrieben, so muss die Bescheinigung nach Abs. 1 um eine Erklärung des bescheinigungsbefugten amtlichen Tierarztes ergänzt werden, aus der sich ergibt, dass auch diese Voraussetzungen erfüllt sind.Ist auf Grund einer Maßnahme der Gemeinschaft oder eines Mitgliedstaates – gestützt auf die entsprechende, in Anlage 1 Spalte 3 genannte Rechtsgrundlage – die Erfüllung zusätzlicher Voraussetzungen beim innergemeinschaftlichen Verbringen vorgeschrieben, so muss die Bescheinigung nach Absatz eins, um eine Erklärung des bescheinigungsbefugten amtlichen Tierarztes ergänzt werden, aus der sich ergibt, dass auch diese Voraussetzungen erfüllt sind.