sind für alle Zirkus- und Dressurtiere gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1739/2005 vorgesehene Pässe vom amtlichen Tierarzt auszustellen. Abweichend davon sind für Hunde, Katzen und Frettchen Pässe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 998/2003, für Zirkusequiden Pässe gemäß der Entscheidung 93/623/EWG auszustellen;